Wie oft kommt es vor, dass Sie als Schwerhöriger mit Ihrer Höreinschränkung nicht ernst genommen werden? Wir erleben es immer wieder und wissen es aus hunderten von Anrufen und Zuschriften. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen stehen oft vor ebenso unüberwindbaren Hürden, wie Menschen mit anderen Behinderungen.
Auch wenn es in der Branche und unter Betroffenen oft kleingeredet und der Ausdruck tunlichst vermieden wird: Menschen, die nur über ein eingeschränktes Hörvermögen verfügen, sind behindert.
Behindert sind die Menschen, die aufgrund körperlicher oder seelischer Umstände ein Teilhabedefizit gegenüber dem Großteil der anderen Menschen haben.
Wer schlecht oder gar nicht hört, ist eindeutig dieser Gruppe zuzurechnen.
Von Menschen, die schlecht hören wird einfach erwartet, dass sie ihre Einschränkung mit Hörgeräten vollumfänglich in den Griff bekommen.
Moderne Hörgeräte sind ungeheuer leistungsfähig und ermöglichen den Betroffenen eine Teilnahme am normalen Leben.
Aber das Leben besteht nicht nur aus Normalsituationen, sondern eben auch aus ganz vielen höchst unterschiedlichen besonderen Situationen.
Auf diese können Hörgeräte zwar in gewissem Umfang reagieren, aber eben nicht auf alle.
Beispiel 1:
Auf dem Bahnsteig wird eine Durchsage gemacht. Ein Zug fährt ausnahmsweise von einem anderen Gleis ab.
Diese Durchsage erfolgt über scheppernde Lautsprecher in einer Art Singsangsprache. Es hallt, es gibt Echos und die Bahnhofsgeräusche übertönen fast alles.
Schon für den Normalhörenden ist es schwierig, in solchen Situationen die Durchsage richtig zu verstehen.
Für einen Hörgeräteträger ist hier aber das Ende der Fahnenstange erreicht.
Es gibt kein passendes Programm in Hörgeräten, das ausgerechnet „scheppernde Echodurchsagen auf Bahnhöfen“ gut verarbeiten kann.
Und würden die Hörgerätehersteller ein solches Programm einbauen, käme die nächste Situation, die wieder nicht „versorgt“ wäre.
Beispiel 2:
Immer häufiger sitzen Servicemitarbeiter ihren Kunden bei Beratungen, der Antragsbearbeitung oder Gesprächen an Schreibtischen gegenüber. Zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter steht aber ein Computermonitor. Der Angestellte spricht quasi die ganze Zeit in seinen Monitor hinein, der Schwerhörige kann weder richtig etwas verstehen und auch die Lippen nicht ablesen.
Mir persönlich ist es schon passiert, dass ich dann um eine direkte Ansprache gebeten habe und mir gesagt wurde: „Wenn Sie nicht gut hören, müssen Sie sich einen Gebärdendolmetscher mitbringen.“
Man sieht uns unsere Beeinträchtigung nicht an
Das ist das Problem. Moderne Hörgeräte sind glücklicherweise so klein geworden, dass sie kaum noch auffallen.
Die Menschen um uns herum haben also keine Ahnung von unserer Höreinschränkung.
Deshalb ist es sehr wichtig, ohne falsche Scham und ohne Scheu ganz offensiv die Höreinschränkung anzusprechen.
Gehen Sie offensiv damit um!
„Ich höre nicht gut. Bitte sprechen Sie etwas langsamer, deutlich und wenn es möglich ist schauen Sie mich dabei an.“
So könnte eine Bitte an den Gegenüber lauten.
Lippenablesen? Sie als Schwerhöriger werden wahrscheinlich sagen, dass Sie das nicht können.
Aber das ist falsch! Natürlich gibt es gehörlose Personen, die sehr gut von den Lippen anderer ablesen können. Das ist auch hier nicht gemeint.
Aber jeder Mensch liest immer auch von den Lippen ab. Das tun wird automatisch, weil die Stellung der Lippen und des Mundes uns das Verstehen und das Auseinanderhalten von Lauten erleichtert. Schwerhörige tun das automatisch umso mehr, je weniger sie verstehen.
Deshalb ist es für alle Menschen, die nicht gut hören, immer von großer Bedeutung, dass die anderen ihnen beim Sprechen das Gesicht zuwenden.
Wenn Sie nicht ernst genommen werden
Lassen Sie sich nichts gefallen. Bleiben Sie bitte ruhig und freundlich und wiederholen Sie, dass Sie hörbehindert sind.
Bitten Sie den Betreffenden nochmals, laut genug und deutlich genug zu sprechen. Das sind keine Unzumutbarkeiten, die Sie da verlangen/erbitten.
Klappt das nicht, fragen Sie nach dem Vorgesetzten. Scheuen Sie eine direkte Konfrontation? Dann nutzen Sie wenigstens die Möglichkeit, sich zu beschweren oder im Internet eine entsprechende Bewertung abzugeben.
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