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Hörgeräteüberprüfung – sehr wichtige Hörüberprüfung

Hörgeräteüberprüfung

Die Hörgeräteüberprüfung ist ein verpflichtender Bestandteil der Hörgeräteversorgung. Die Kontrolle von Hörgeräten dient zum einen der Überprüfung ihrer technischen Funktionalität.

Das bedeutet, ob sich die Hörgeräte wie gewünscht verhalten. Außerdem dient die Hörgeräteüberprüfung der Feststellung ob sich die Hörsituation des Hörgeräteträgers verbessert hat.

Darüberhinaus ermöglichen audiometrische Tests (Hörtests) eine optimale Einstellung der Hörgeräte. Dadurch erhöht sich der Gebrauchsnutzen für den Kunden noch einmal.

Der HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) stellt die Diagnose, schließt weitere Erkrankungen (z.B. Tumoren, Entzündungen, Verwachsungen usw.) aus und erstellt dann eine Verordnung über die Anpassung von Hörsystemen.
Die eigentliche Anpassung der Hörgeräte erfolgt dann durch den Hörgeräteakustiker, der für die folgenden Tätigkeiten verantwortlich ist:

Hörgeräteüberprüfung

  1. Auswahl des passenden Hörgeräts
  2. Anfertigung / Beschaffung passender Otoplastiken
  3. Einstellung der individuellen Hörgeräteparameter
  4. Beratung über zusätzliche Kommunikationshilfen
  5. Einweisung in die Benutzung der Geräte
  6. Nachbetreuung
  7. Reparaturleistungen
  8. Serviceleistungen

Im besten Fall erfolgt anschließend eine Untersuchung durch den HNO-Arzt. Diese dient der Qualitätskontrolle und soll sicherstellen, dass die angepassten Hörgeräte auch für die von ihm diagnostizierte Schwerhörigkeit geeignet sind und den gewünschten Hörerfolg bieten.
Dazu bedient sich der HNO-Arzt unter anderem einer sprachaudiometrischen Untersuchung (Verstehen von Zahlen und Wörtern bei unterschiedlichen Lautstärken)

Hörgeräteüberprüfung

Deshalb wird die Hörgeräteüberprüfung durchgeführt:

  1. Verifizierung der Hörgerätefunktion
  2. Validierung (Bestätigung) des Versorgungserfolges für den Hörgeräteträger

Verfahren der Hörgeräteüberprüfung

Es stehen für die Hörgeräteüberprüfung sehr viele Tests und Verfahren zur Verfügung. Die einzelnen Tests unterscheiden sich dabei hinsichtlich der Ebene des auditorischen Systems (Synonym: Auditives System), die damit untersucht werden können.
Beispielsweise dient die Untersuchung des peripheren auditorischen Systems (z. B. Gehörgang) vor allem zur Überprüfung der Funktionalität der Hörgeräte.
Darüberhinaus dienen Untersuchungen, die die zentrale Verarbeitung akustischer Signale bzw. das Sprachverständnis überprüfen, eher für die Feststellung des Versorgungserfolges.

Die nachstehende Liste zeigt solche Verfahren. Sie ist aufsteigend geordnet nach der aufsteigenden auditorischen Verarbeitung (das heißt von peripher nach zentral):

Kupplermessung – Bestimmung der elektroakustischen Eigenschaften des Hörgerätes zur technischen Qualitätskontrolle.

Sondenmikrofonmessung in situ – Messung des Schalldrucks im peripheren Gehörgang möglichst nahe des Trommelfells zur Ermittlung der akustisch wirksamen Verstärkung und somit der Übertragungsqualität durch das Hörgerät.

Stapediusreflexmessung* – Messung der Lautstärke, die zum Auslösen des Stapediusreflexes (Reflex, der als Lärmschutz dient und die Schallübertragung vom Trommelfell auf die Gehörknöchelchen verringert.) führt.

Hirnstammaudiometrie (BERA)** – Bei dieser Untersuchung werden elektrische Signale innerhalb der Hörbahn des Gehirns abgeleitet. Hieraus können Rückschlüsse auf den Zustand des Gehörs des Patienten gezogen werden

Tonschwellenaudiometrie* (Hörschwellenbestimmung) – Bestimmung der Hörschwelle für reine Töne (Sinustöne) in Oktav- bzw. Halboktavabständen (zwischen 125 und 8.000 Hz), das heißt der Grenze zwischen hörbarem und nichthörbarem Schall.

Bestimmung von MLC (engl.: „most comfortable level“) und US (Die Unbehaglichkeitsschwelle stellt den Übergang von „noch angenehm laut“ zu „zu laut“ dar.)

Lautheitsskalierung – Mithilfe dieser Untersuchung kann der Verstärkungserfolg durch das Hörgerät frequenzspezifisch überprüft werden.

Sprachaudiometrie in Ruhe – Testung des Sprachverstehens (Freiburger Test)

Richtungshörtest

Sprachaudiometrie im Störschall (Oldenburger Test)

subjektive Beurteilung des Versorgungserfolges durch Hörakustiker und Schwerhörigem

*Diese Verfahren finden vorwiegend vor der Verordnung eines Hörgerätes Anwendung
**Die BERA wird, wenn indiziert, vor Verordnung eines Hörgerätes durchgeführt, um eine sog. retrococheläre Störung auszuschließen, wie sie z. B. durch ein Akustikusneurinom (Synonym: Akustikusschwannom; benigner (gutartiger) Tumor, der von den Schwann’schen Zellen des vestibulären Anteils des VIII. Hirnnerven, dem Hör- und Gleichgewichtsnerven (Nervus vestibulocochlearis), ausgeht und im Kleinhirnbrückenwinkel oder im inneren Gehörgang gelegen ist) verursacht wird.

Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die sprachaudiometrische Untersuchung. Denn die Wiedererlangung des Sprachverständnisses ist das zentrale Ziel der Hörgeräteversorgung. Es ist also bedeutsam, das maximale, bestmögliche Sprachverständnis in den Bereich der ganz normalen Umgangssprache, die sich im Pegelbereich von ca. 65 Dezibel befindet, zu verschieben. Deshalb ist die Hörgeräteüberprüfung wichtig.

Üblicherweise wird für die sprach-audiometrische Untersuchung in Ruhe der Freiburger-Einsilbertest eingesetzt.
Dieser bekannte und erprobte Test besteht aus 20 Gruppen zu je 20 einsilbigen Wörtern, die zur Untersuchung des Sprachverständnisses bzw. der Diskriminationsfähigkeit dienen.
Bei verschiedenen Prüflautstärken (60, 80 und 100 dB) wird einmal getestet ob der Patient etwas hört, und zum anderen auch ob er die Silben versteht.
Gemäß der gemessenen Ergebnisse können die Hörgeräte des Schwerhörigen nachjustiert und auch die Hörqualität überprüft werden.

Eine weitere Überprüfungsmethode zur Feststellung des Sprachverständnisses ist die Sprach-Audiometrie im Störschall.
Hier kommt der Oldenburger-Satztests (OLSA) zum Einsatz. Dem Schwerhörigen werden Sätze im Störschall vorgespielt. Es wird nun das Signal-Rausch-Verhältnis bestimmt bei dem 50 % der Wörter richtig verstanden werden.

Natürlich wird im Rahmen einer Hörgeräteüberprüfung auch der Sitz des Ohrpassstückes überprüft. Der Kunde soll auch zeigen, dass er mit der Handhabung der Hörgeräte gut zurecht kommt.
Wichtig ist selbstverständlich auch die ganz persönliche, subjektive Meinung des Schwerhörigen, wie gut ihm die Hörgeräte im Alltag helfen und wo er Vorteile und Schwierigkeiten sieht.
Den ganz oft ist das, was gemessen und ermittelt wurde sehr unterschiedlich zu dem, was der Schwerhörige selbst empfindet und wahrnimmt.
Dann ist systematische, schrittweise Feinanpassung zum Erreichen des optimalen Behandlungserfolges nötig.

Wie oft eine Hörgeräteanpassung notwendig ist, hängt vom einzelnen Hörgeräteträger ab. Insbesondere bei Kindern und übersensiblen Personen sind kurze Abstände anzustreben.

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Bildquellen

  • Hörgeräteüberprüfung: Peter Wilhelm | All Rights Reserved
Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. März 2024 | Peter Wilhelm 15. März 2024

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