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Kostenübernahme Hörgeräte und Krankenkasse

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Kostenübernahme Hörgeräte und Krankenkasse – Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für Ihr Hörgerät zu übernehmen. Das gilt natürlich nur dann, wenn das medizinisch sinnvoll ist und von einem HNO-Facharzt so verordnet wurde.

Logischerweise sind alle Krankenkassen aber bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Statt der vollen Kostenübernahme für den gesamten Preis der Hörgeräteversorgung zahlen sie meist nur Teilbeträge in Form einer Pauschale.
Aber auch schon für diesen sogenannten Festbetrag von rd. 750-800 € bekommen Sie gute und ausreichende Hörgeräte. Diese bieten aber kaum Zusatzausstattungen und keine zusätzlichen „Gimmicks“.

Kostenübernahme Hörgeräte und Krankenkasse

Wenn bei Ihnen die Anschaffung eines Hörgeräts ansteht, dann sind für Sie damit schnell Kosten über 1.000 € verbunden. Sehr gut ausgestattete Hörgeräte kosten 2.000 Euro oder sogar deutlich mehr.
Freiwillig möchten die Krankenkassen nicht für solche Hörhilfen aufkommen.
Deshalb werden die Kosten nur zum Teil erstattet, einen großen Anteil müssen Sie jedoch selbst bezahlen.
Aber wie gesagt: Kostenlose Hörsysteme, die ganz von der Krankenkasse bezahlt werden, gibt es auch.

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Kostenübernahme Hörgeräte: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Hörgeräten?

Bei Deutschlands Hörakustikern werden rund 2.000 verschiedene Hörgeräte angeboten. Diese kosten im Schnitt zwischen 500 und 2.500 Euro pro Stück. Sehr gut ausgestattete Geräte können aber auch über 4.000 Euro kosten. Diese Kosten übernehmen die Krankenkassen natürlich nicht gerne.
Zwar wären sie verpflichtet, die Kosten eines Hörsystems zu tragen, dies ist jedoch auf eine günstige – medizinisch ausreichende – Versorgung beschränkt.
Nur wenn Sie gemeinsam mit HNO-Arzt und Akustiker nachweisen können, dass die günstige Hörhilfe nicht in der Lage ist, bei Ihnen eine medizinisch genügende Versorgung zu erreichen, können Sie bei der Krankenkassen unter Umständen auch diese teureren Modelle beantragen.

Kostenübernahme Hörgeräte Krankenkasse

Kostenübernahme Hörgeräte Krankenkasse

Hörhilfen Kosten absetzen

Wenn bei Ihnen eine solche medizinische Begründung nicht möglich ist, zahlen die Krankenkassen normalerweise nur sogenannte Festbeträge. Diese Festbeträge liegen bei ungefähr 785 Euro pro Hörgerät. Entscheiden Sie sich für eine Hörgerät, dessen Preis diesen Pauschalbetrag übersteigt, so müssen Sie die entsprechenden Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wenn Sie gleich zwei Hörsysteme benötigen, liegt der Festbetrag für beide Hörgeräte zusammen etwas niedriger, denn die Krankenkassen ziehen automatisch einen Abschlag in Höhe von 20 % von den Kosten des zweiten Hörgeräts ab.

Kostenübernahme Hörgeräte – Was bekommt man ohne eigene Zuzahlung?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Hörgeräte-Akustiker sogenannte Kassengeräte anbieten müssen. Diese erfordern keine Zuzahlung durch den Patienten. Es ist also durchaus machbar, ein Hörsystem zu erhalten, das – abgesehen von der „Rezeptgebühr“ – keine persönlichen Kosten verursacht.
Die Ausstattung dieser Hörgeräte ist durchaus ausreichend und sie gewährleisten eine preiswerte Grundversorgung.
Ob ein solches Kassen-Gerät zu Ihre persönlichen Anforderungen und Vorstellungen passt, kann nur durch einen Praxistest beim Akustiker herausgefunden werden.

Kostenübernahme Hörgeräte
Übrigens: Die an Taubheit grenzend Schwerhörigen erhalten einen erhöhten Festbetrag von gut 840 Euro für das erste Hörgerät.

Andere Zuschüsse für Hörgeräte?

Es gibt weitere Stellen bzw. Kostenträger, die für die Kosten von Hörhilfen aufkommen oder einen Zuschuss leisten können.
Ist die Schwerhörigkeit beispielsweise in einem Unfall begründet, kommt immer auch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallversicherung des Verursachers in Betracht. Ist der Unfall während der Arbeit passiert, kann auch die Berufsgenossenschaft Zahlungen leisten.
Das ist auch der Fall, wenn es sich bei der Hörminderung um ein beruflich bedingtes Leiden handelt (Berufskrankheit).

Kostenübernahme Hörgeräte durch andere:

Weitere Kostenträger sind die gesetzliche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Insbesondere wenn das Hörgerät benötigt wird, um seinen Beruf ausüben zu können, ist auf diesem Wege ein Zuschuss möglich.
Die so genannten Kassengeräte, die es für die Festbeträge der Krankenkassen gibt, sind manchmal im Berufsleben weniger geeignet, weil wichtige Ausstattungs-Details oder Funktionen fehlen können.
Für beihilfeberechtigte Personen (Beamte, Bedienstete) gelten andere Regelungen. Hier werden oft deutlich höhere Zuschüsse gewährt.

Neue Anforderungen an Hörgeräte

Moderne Kassengeräte (auch die die unter „Übernahme der Hörgerätekosten“ fallen) erfüllen die Voraussetzungen, dass sie mit digitaler Technik ausgestattet sind. Das bedeutet: die Hör-Geräte müssen nun über drei sogenannte Hörprogramme, eine Verstärkungsleistung (bis zu 75 Dezibel), vier verschiedene Kanäle sowie eine Rückkopplungs- und eine Störschallunterdrückung verfügen.

Verbraucherzentrale zur Übernahme der Hörgerätekosten: Zuschuss definitiv beanspruchen

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass sich Betroffene nicht auf eine Verzichtserklärung bei ihrem Hörgeräteakustiker einlassen sollten. Sie sollten sich immer vom Akustiker verschiedene Geräte zeigen lassen, von denen mindestens zwei zu den Kassengeräten gehören.
Außerdem sollte man sich immer vor dem Kauf eines neuen Hörgerätes mit seiner Krankenkasse abstimmen, so dass man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Krankenkasse und Hörgerät- Hören ist ein großes Thema Schwarzwälder Bote
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Auch heim Hörgerät: Kassenleistungen optimal ausschöpfen Brillen Taxifahrten Vorsorge Die FOCUS Online
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