DIREKTKONTAKT

Behörden, Kasse, Ärzte

Zuschuss Krankenkasse Hörgerät

Krankenkasse Zuschuss Hörgerät

Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss: Was steht Ihnen von der Krankenkasse zu? Hier alle wichtigen Infos.

Wenn es um Hörgeräte geht, hört man oft diesen Satz:

„Meine Hörgeräte haben pro Stück 1.700 € gekostet und dazu habe ich einen Zuschuss von der KrankenkasseKrankenkasse in Höhe von 1.200 € erhalten.“

Die Wahrheit ist: Die Krankenkassen zahlen keine Zuschüsse zu Hörgeräten.

Tatsächlich handelt es sich bei der Versorgung mit Hörgeräten um eine Sachleistung der KrankenkasseKrankenkasse.

Eklärung

Ein Beispiel für eine Sachleistung: Ein pflegebedürftiger Mensch benötigt ein verstellbares Krankenbett für zu Hause.
Die Krankenkasse läßt ihm über ein Sanitätshaus ein solches Bett als Sachleistung zukommen. Oder Sie brechen sich ein Bein und erhalten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt unentgeltlich 2 Krücken gestellt. Auch das ist eine Sachleistung.

Genau so erhalten Sie, bei Vorliegen einer Schwerhörigkeit und auf ärztliche Verordnung, Hörgeräte als Sachleistung von der KrankenkasseKrankenkasse.
Wie so ein Hörgerät beschaffen sein muss, haben die Schwerhörigenverbände und die Krankenkassen festgelegt.
Die Abgabe erfolgt über die Hörakustiker. Jeder Hörakustiker muss mindestens ein solches Gerät bereithalten und Ihnen auch zum Probetragen zur Verfügung stellen. Dafür reicht der sogenannte Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss.

Diese Geräte sind technisch ausgereift und erfüllen die Mindestanforderungen, die die Schwerhörigen selbst mit festgelegt haben.
Es handelt sich dabei um digitale Geräte, die eine Verstärkung bis 75 dB erreichen können, eine Rückkopplungsverminderung haben und Störschall unterdrücken können. Darüberhinaus sind mehrere Kanäle und Hörprogramme obligatorisch.

Um es ganz klar zu sagen: Mit so einem Hörgerät, dass Sie als Sachleistung von der KrankenkasseKrankenkasse absolut kostenlos beim Hörgeräteakustiker bekommen können, sind Sie vollkommen ausreichend versorgt. Experten betonen immer wieder, dass alles was teurere Hörgeräte an Mehr anbieten, nicht erwiesenermaßen und unbedingt zu einer Verbesserung des Hörens führt.

Zum Thema „kostenlos“ noch ein Wort: Es wird für die Sachleistung ein Eigenanteil von derzeit 10 € fällig, den Sie zahlen müssen.

Es handelt sich bei dieser Sachleistung um ein vereinfachtes Verfahren.
Das erspart Ihnen lange Verhandlungen mit der KrankenkasseKrankenkasse und beschleunigt die Abwicklung und Genehmigung.
Dazu haben die Kassen Verträge mit den Hörakustikern abgeschlossen, die diesen Ablauf regeln.
Die Hörgerätehersteller bieten alle entsprechende Hörgeräte im Sachleistungsbereich an.
Für diese Hörgeräte zahlen die Kassen zwischen 500 und rund 800 € pro Stück.

Außerdem übernimmt die Krankenkasse die Anfertigung des Ohrpassstücks und die Wartung und Reparatur der Hörgeräte für einen Zeitraum von 6 Jahren.

Sie bekommen eine Sachleistung und eigentlich keinen Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss

Die Hörgeräteakustiker bieten natürlich eine Vielzahl von Hörgeräten an. Da gibt es schönere, kleinere, anders ausgestattete und welche mit einer neueren Technik.
Einmal können diese Geräte Ihnen einen gewissen Mehrwert bieten, zum anderen verdient der Hörakustiker hier auch mehr, denn diese Geräte sind teuer.

Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Hörgerät nehmen, das Ihnen als Sachleistung kostenlos gegeben wird, oder ob Sie sich für teurere Geräte entscheiden.

Hierbei wird immer von einer Basis- oder Grundversorgung gesprochen. Vielfach wird auch der Eindruck erweckt, diese Grundversorgung als Sachleistung (Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss) sei schlechter.
Dem widersprechen die Krankenkassen und auch viele Ohrenärzte.

Sie bekommen auch teurere Geräte von der Krankenkasse

Es ist nämlich deshalb von einer Grundversorgung die Rede, weil der allergrößte Teil der Schwerhörigen mit den Sachleistungs-Geräten gut versorgt werden kann. Der Teil der Schwerhörigen, für den diese Versorgung nicht ausreicht, bekommt von der Kasse auch teurere Geräte bezahlt.

Hierzu ist eine medizinische Begründung durch den HNO-Arzt, eine Einschätzung des Hörakustikers und ein vorheriger Antrag bei der Krankenkasse notwendig.

Dann kann der Schwerhörige auch leistungsfähigere und teurere Hörgeräte von der Krankenkasse komplett bezahlt bekommen (Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss)

Sind denn teurere Hörgeräte besser?

Nun befinden wir uns als Redakteure von hoergeraete-info.net in einer Zwickmühle.
Keiner von uns trägt ein Hörgerät der Sachleistungsklasse.
Denn wir haben Hörgeräte, die mehr können und mehr leisten. Demnach haben wir diese Hörgeräte auch selbst bezahlt. Aber es gab einen Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss.

Doch wir haben sie nicht komplett selbst bezahlt, sondern wenn der Hörgeräteträger dem Hörakustiker unterschreibt, dass er sich gegen die Sachleistungsgeräte entschieden hat, zahlt die Krankenkasse den geldwerten Sachleistungsbetrag als Festbetrag an den Akustiker. Dieser Betrag wird dann vom Kaufpreis der Hörgeräte abgezogen.
Es handelt sich also um eine Ersatzleistung in Form eines Festbetrags anstelle der Sachleistung.

So wäre die richtige Erklärung dafür.
Aber im allgemeinen Sprachgebrauch kann man durchaus völlig richtig sagen, daß die Krankenkasse beim Erwerb teurerer Hörgeräte einen Zuschuss gewährt. Das ist überhaupt nicht falsch oder unangemessen.

Warum kaufen Leute teurere Hörgeräte trotz Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss?

Einerseits bieten diese Hörgeräte eine ganze Menge an Features, die das Hören mit dem Hörgerät optimieren.
Wer mehr Programme oder eine sehr gute Automatik in seinem Hörgerät hat, kann in verschiedenen Hörumgebungen unter Umständen besser hören.
Wenn Hörgeräte einfacher zu bedienen sind, ist das ein Luxusvorteil, der auch etwas kosten darf.
Außerdem können teurere Geräte noch zum Telefonieren, Audio-Streaming und zur Vernetzung genutzt werden.

Diese teureren Hörgeräte bieten also doch recht große Unterschiede zu den Sachleistungsgeräten, die wir ab jetzt wieder Kassenhörgeräte nennen wollen.
Ob diese Features immer wirklich dazu beitragen, dass der Schwerhörige tatsächlich besser hört, müssen wir einmal dahingestellt lassen.
Es gibt Hörgerätekunden, die ohne diese Zusatzfeatures und -ausstattung nicht mehr leben wollen und es gibt Leute, die von Komfort-Geräten zu Kassenhörgeräten zurückgekehrt sind.

Wir persönlich haben die Erfahrung gemacht, dass teurere Hörgeräte extrem leistungsfähig und vor allem vielfach anpassbar sind.

Ein Wort noch zu den Folgekosten (Zuschuss Krankenkasse Hörgerät)

Sie haben erfahren, dass die Krankenkassen auch die Wartung und Reparaturen übernehmen. Das gilt aber nur für die Krankenkassenhörgeräte.
Diese sind vergleichsweise einfach zu warten und zu reparieren.
Wenn Sie ein Hörgerät kaufen, für das Sie eine Zuzahlung geleistet haben, dann müssen Sie im Regelfall auch bei den Reparaturkosten zuzahlen.
Denn die Pauschale der Krankenkasse deckt nur die niedrigen Reparaturkosten der Krankenkassenhörgeräte ab.
Luxusgeräte verursachen höhere Reparaturkosten und die Differenz müssen Sie begleichen.

Fazit Krankenkassenzuschuss, Hörgerätezuschuss:

Es ist durchaus richtig, wenn alle von einem KrankenkassenZuschuss sprechen. Denn genau wie ein Zuschuss wirkt sich letztendlich die Zahlung der Krankenkasse aus.

Hörgeräteakustiker Abzocker- abgezockt – So wehren Sie sich gegen Abzocke
Bitte glauben Sie nicht jeden Mist
500 Euro Entschädigung für gestohlenes Hörgerät
Hörgerät defekt, was nun?
Ich kann gut hören – Das ist nicht genug
Kinder mit Hörgerät und Cochlea Implantat in der Kita
Geld vom Finanzamt fürs Hörgerät
Über den Umgang mit unzufriedenen Hörgeräte-Kunden
Die Bucht und der große Fluss
Welches Hörgerät für Musiker?
Einohrig, beidseitig, zwei Hörgeräte?

Bild:
Hansaton

3ce0e57bc84042ef93b0a3d31a0acb54
Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. Juli 2020 | Peter Wilhelm 15. Juli 2020

Lesen Sie bitte auch:


Kommentare sind geschlossen.




Rechtliches


Skip to content