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Hörgeräte: Was sie kosten und was Krankenkassen zahlen

Hörgerät

Wer ein Hörgerät benötigt, steht vor mehreren Fragen: Wie teuer sind Hörgeräte und wer trägt die Kosten? Übernimmt diese die Krankenkasse nur zu einem Teil oder komplett? Welche Geräte sind für mich zuzahlungsfrei? Die gute Nachricht vorweg: Krankenkassen sind dazu verpflichtet, eine Zuzahlung für Hörhilfen zu leisten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Es handelt sich um eine Sachleistung, die eine ärztliche Beratung, die Einstellung und das Testen sowie die Wartung und Reparatur des Hörgerätes einschließt.

Wer hat Anspruch auf ein Hörgerät?

Unter Schwerhörigkeit ist eine Einschränkung des Hörvermögens zu verstehen. Es kann sich um eine geringfügige Beeinträchtigung oder einen vollständigen Verlust handeln. Schwerhörigkeit tritt kurzzeitig oder dauerhaft auf. Bei welchen Beeinträchtigungen eine Hörhilfe für Betroffene infrage kommt, wird in der Hilfsmittel-Richtlinie festgelegt.

Hierzu muss der Arzt/die Ärztin anhand verschiedener Tests den Grund für den Hörverlust sowie die Schwere der Hörbeeinträchtigung ermitteln. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen. Für eine mögliche Übernahme der Kosten oder eine Bezuschussung durch die Krankenkasse muss bei dem Patienten eine verminderte Hörleistung vorliegen. Eine höhere Zuzahlung leisten die Kassen in der Regel, wenn ein Patient nahezu taub ist, die Hörminderung also bei mindestens 81 Dezibel liegt.

IdO- und HdO-Hörgeräte

Je nach Ergebnis der Tests verordnet der Arzt oder die Ärztin dem Patienten ein geeignetes Hörgerät. Als Standardversorgung gelten Luftleitungshörgeräte, die es als In-dem-Ohr-Hörgeräte (IdO) und Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO) gibt. In-dem-Ohr-Hörgeräte sitzen im Gehörgang und sind beinahe unsichtbar. Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte werden hinter dem Ohr getragen. In beiden Fällen handelt es sich um kleine, filigrane Systeme.

Eine Versorgung mit anderen Gerätearten ist in medizinisch begründeten Fällen ebenfalls möglich. Betroffene sollten dies mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin besprechen. Anschließend lässt sich ein Antrag auf Kostenerstattung für Mehrleistungen stellen, in dem ausführlich zu begründen ist, warum ein besseres Hörgerät notwendig ist.

Was kosten Hörgeräte und wer übernimmt welche Kosten?

Selbstfürsorge ist wichtig. Dazu zählen eine gesunde Ernährung und eine gute Pflegeroutine ebenso, wie etwa die regelmäßige Überprüfung des Gehörs. Es gilt: Je früher etwas unternommen wird, desto geringer sind die Auswirkungen. Mögliche Hörminderungen lassen sich so rechtzeitig erkennen und mit der entsprechenden Hilfe ausgleichen.

Mit dem technischen Fortschritt wächst die Auswahl an hoch entwickelten Hörgeräten. Neben günstigen Basismodellen sind heute auch kostenintensive High-End-Geräte erhältlich. Je nach Modell und Ausstattung liegen die Preise etwa zwischen 500 und 4.000 Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten oder einen Kostenanteil. Der Festzuschuss hierbei beträgt bis zu 784,94 Euro pro Hörgerät. Patienten, die Geräte für beide Ohren benötigen, erhalten eine Zugabe von bis zu 924,94 Euro. Die Kosten für die Rezeptgebühr müssen Patienten grundsätzlich selbst zahlen, auch wenn sie für ein oder mehrere Hörgeräte einen Zuschuss erhalten haben. Diese liegen bei 10 Euro pro Gerät.

Private Krankenkassen

Für privat versicherte Patienten gelten dieselben Voraussetzungen für eine Bezuschussung von Hörgeräten. Sie müssen ihrer privaten Krankenkasse entsprechende Nachweise über eine Schwerhörigkeit oder den Hörverlust vorlegen. Allerdings existiert, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kein Festbetrag für Zuschüsse. Diese werden von dem Versicherten und seiner privaten Krankenversicherung individuell vereinbart.

Weitere Kostenträger für Hörgeräte

Wer berufsbedingt auf eine hochwertige Hörhilfe angewiesen ist, erhält die Kosten für den Kauf eines Hörgerätes von der Rentenversicherung erstattet. Kommt es aufgrund eines Unfalls zum Hörverlust, kann auch die Unfallversicherung die Kosten für ein Hörgerät übernehmen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer bei Ausbruch einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft als Träger heranziehen.

Welche Mindestanforderungen müssen Hörgeräte erfüllen?

Im Jahr 2020 nutzten von 5,4 Millionen Schwerhörigen in Deutschland rund 3,7 Millionen ein Hörgerät, wie eine aktuelle Statistik von Statista zeigt. Dementsprechend groß ist die Nachfrage. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können sich zwischen verschiedenen Modellen entscheiden. Jedes Gerät, ob Basisgerät oder High-End-Hörgerät, muss aber auf dem neuesten technischen Stand sowie mit moderner Digitaltechnik ausgestattet sein, damit die Krankenkassen dieses bezuschussen.

Unerwünschte Nebengeräusche werden bei digitalen Geräten verringert und wichtige akustische Signale verstärkt. Die moderne Technik erlaubt es dem Hörgeräte-Akustiker außerdem, individuelle Einstellungen vorzunehmen, um dem Patienten das bestmögliche Hörerlebnis zu gewährleisten.

Fazit: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ein geeignetes Hörgerät zu bezuschussen

Ob Stress, Schlafstörungen, Augenkrankheiten oder Hörprobleme – es gibt viele Dinge, die uns belasten und den Alltag erschweren können. Für nahezu jedes Problem gibt es heutzutage Lösungswege. Im Falle von Hörproblemen sind dies moderne Hörhilfen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Krankenkassen diese Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Die wichtigste Voraussetzung, sowohl für gesetzliche als auch für private Versicherungen, ist, dass ein Patient die Hörhilfe tatsächlich benötigt, also eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Private Kassen haben, im Gegensatz zu den Gesetzlichen, aber keinen Festbetrag. Die Konditionen werden individuell mit dem/der Versicherten vereinbart.

Die Zuzahlung oder die Übernahme des Betrags durch die Krankenkasse findet nur statt, wenn ein Facharzt im Vorfeld eine Hörminderung festgestellt und bescheinigt hat. Deckt der Festzuschlag in Höhe von 784,94 Euro (924,94 Euro bei zwei Geräten) die Kosten des ausgewählten Hörgerätes nicht ab, kann der Patient einen Antrag zur Übernahme oder Mehrkostenübernahme stellen. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, muss der Patient das Geld für das höherwertige Gerät selbst aufbringen.

Nachdem die HNO-Ärztin/ der HNO-Arzt den Grad der Schwerhörigkeit festgestellt und bescheinigt hat, kann der Patient einen Hörgeräte-Akustiker aufsuchen. Von diesem sollte er sich zur Qualität von Hörgeräten, die von den Krankenkassen bezuschusst oder komplett bezahlt werden, beraten lassen. Anschließend ist es wichtig, abzuwägen, ob eine eigene Zuzahlung für ein höherwertiges Gerät wirklich notwendig ist oder ob ein Basismodell ausreicht.

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. März 2022 | Peter Wilhelm 17. März 2022

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