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Hörakustiker

Angeblich müssen Kassenhörgeräte erst bestellt werden

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War beim HNO, dann zum Hörakustiker. Wollte Geräte ausprobieren. Der hat mir verschiedene gezeigt, bis hin zu den ganz kleinen, die man ins Ohr stecken kann. Habe nach dem zuzahlungsfreien gefragt. Hat er mir auch gezeigt, aber er hat es nicht da. Nur so funktionislose Muster. Er könne das wohl bestellen, aber das sei kein gutes Geschäft für ihn, weil er die angeblich nicht zurückgeben kann. Ausserdem könne er die dann wegwerfen, weil er aus gesetzlichen Gründen, die keinem anderen mehr geben darf. Ist das wirklich so? Hab jetzt fast ein schlechtes Gewissen, dass der die bestellen muss und ich sie vielleicht doch nicht nehme.

Ein schlechtes Gewissen müssen Sie beileibe nicht haben. Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, Ihnen mindestens ein zuzahlungsfähiges Gerät zeigen zu können. Und zeigen heißt hier nicht, nur einen Dummy vorlegen. Sondern er muss Ihnen die Gelegenheit geben, dieses gerät auch hinsichtlich seiner Funktionen zu überprüfen und es auf Wunsch auch probezutragen.

Es ist richtig, dass die Hersteller kaum noch Basisgeräte in Kommission rausschicken.
Bei teureren Geräte kann sich der durchschnittliche Hörakustiker es nicht leisten, hunderte von Modellen vorrätig zu haben.
Denn die Entwicklung schreitet voran und irgendwann sitzt er auf einem Berg alter Geräte, die unverkäuflich sind.
Ein paar gängige Geräte hat er als Testmuster da, alles andere bestellt er dann auf Kommission. Sie können diese dann ausprobieren und bei Nichtgefallen sendet der Akustiker die Geräte an den Hersteller zurück.

Bei den Kassenhörgeräten ist das anders, die muss er in den meisten Fällen tatsächlich kaufen.

Allerdings werden Sie ja nicht der einzige Kunde sein, der nach dieser preisgünstigen Variante fragt. Also legt er ganz sicher kein Geld drauf, wenn er sich ein, zwei solcher Geräte hinlegt, um sie seinen Kunden vorführen und mitgeben zu können.

Somit ist auch seine Behauptung, er müsse die Kassenhörgeräte nach dem Probetragen wegwerfen, absoluter Quatsch.
Natürlich darf er keine gebrauchten Geräte als neue medizinische Hilfsmittel an einen Kunden verkaufen.
Aber er kann diese probegetragenen Geräte selbstverständlich weiter anderen Kunden zur Probe mitgeben.
Und falls Sie sich nach dem Probetragen für diese Geräte entscheiden, kann er Ihnen diese auch mitgeben und verkaufen.

Ich will ihm da nichts unterstellen, aber mir scheint es fast so zu sein, als wollte der Hörakustiker in letzter Minute ein schlechtes Gewissen erzeugen. Denn Mustergeräte benötigt er doch sowieso.

Bild: Schwerdhoefer / Pixabay

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Thomas von Görditz 22. April 2024

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