Fundstücke

Falscher Vorwerk-Vertreter zockt 87-Jährige ab, doch sie….

Staubsauger

Die Firma Vorwerk in Wuppertal stellt legendäre Produkte her. In erster Linie kennen wir Vorwerk durch die Staubsauger, die meist 25 Jahre und länger halten. Darüberhinaus steht das Unternehmen aber auch für den Thermomix, eine schon fast kultisch verehrte Kochmaschine.
Die Kochmaschinen werden meist über Vorführpartys verkauft, die Staubsauger klassisch von Vertretern an der Haustüre.

Direktvertrieb nennt man das, wenn ein Hersteller seine Produkte ohne Groß- und Einzelhandel direkt an seine Kunden verkauft. Vertreter bei Vorwerk verdienen gut. Aber dafür müssen sie auch was leisten. Und vor allem müssen sie damit klar kommen, an fast allen Haustüren abgewiesen zu werden. Kaltakquise nennt man das, wenn Vertreter ohne vorherige Terminabsprache von Tür zu Tür gehen.

So ist es nicht verwunderlich, dass immer mal wieder auch Betrüger unterwegs sind, die nur vorgeben, von Vorwerk zu sein. Sie bieten eine kostenlose Durchsicht des vorhandenen Staubsaugers an oder erklären, die eingebauten Filter müssten unbedingt getauscht werden. So gelingt es ihnen, in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen. Dort stellen sie dann meist einen angeblichen Schaden am Gerät fest und verlangen für die „Reparatur“ Beträge zwischen 100 und 500 Euro.

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Eine 87-Jährige wurde jetzt Opfer eines solchen Betrügers. Der hatte mehrere hundert Euro für die angeblich notwendige Wartung ihres Vorwerkstaubsauger verlangt und das Gerät dann mitgenommen. Dann brachte er ihr einen Ersatzstaubsauger, ein Billigprodukt.
Die schwerhörige Dame wurde im Familienkreis dann stutzig, als sie die Unterschrift des Täters auf der Quittung überprüfte. Der Mann hatte mit „Toni Tiger“ unterschrieben, was allen irgendwie seltsam vorkam.

Die Familie schmiedete daraufhin einen Plan. Unter einem Vorwand bestellte man den angeblichen Vorwerk-Mann noch einmal in die Wohnung der alten, schwerhörigen Dame und hielt ihn dann bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

Der Täter, ein 50-jähriger Italiener, rückte anstandslos das erbeutete Geld wieder heraus. So konnte die Betrogene wenigstens diesen Schaden als ausgeglichen verbuchen. Leider blieb der Vorwerkstaubsauger verschollen, und das neue Billigprodukt wurde als Beweismittel eingezogen.
Ihre Kinder schenkten der Dame dann zum Geburtstag einen neuen Staubsauger.

Einen Täter auf frischer Tat zu ertappen, zu verfolgen und ihn dann festzunehmen, ist nach der Strafprozessordnung erlaubt.

Dennoch rät die Polizei dazu, schon in der Anfangsphase gleich Anzeige zu erstatten und nicht unbedingt selbst Detektiv zu spielen. Die möglichen Folgen sind unabsehbar.

Die Firma Vorwerk weist darauf hin, dass alle ihre Mitarbeiter einen Unternehmensausweis bei sich haben und diesen auf Verlangen auch gerne vorzeigen. Jeder, der Besuch von einem Vorwerkvertreter bekommt, sollte sich den Ausweis unbedingt zeigen lassen, um nicht Opfer von Betrügern zu werden.

Insgesamt sind aber solche Vorfälle sehr selten.

Quelle: Freiepresse.de

Symbol-Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

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    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. November 2019 | Revision: 22. April 2024

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