Viele Leserinnen und Leser haben uns das gefragt: Wie sieht eine Verordnung vom HNO-Arzt für Hörgeräte aus?
Deshalb zeigen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Muster und erklären Ihnen, was es mit dieser Verordnung auf sich hat.
Sie können natürlich einfach in einen Hörakustiker-Laden gehen, und sich ein Hörgerät kaufen.
Dagegen spricht nichts, außer den Kosten.
Denn es ist ja bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Hörgeräte bezahlt. Entweder ganz oder teilweise.
Damit die Krankenkasse aber die Kosten für die Hörgeräte übernimmt, muss von einem Arzt die Schwerhörigkeit festgestellt und bescheinigt werden.
Hierzu müssen Sie also vor oder nach dem Termin beim Hörakustiker zu Ihrem HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt, bzw. Ohrenarzt).
Dieser wird Ihre Ohren untersuchen. Es könnte ja auch eine andere Erkrankung die Ursache für das schlechte Hören sein.
Sind diese Ursachen ausgeschlossen, wird der HNO-Arzt mit Ihnen einen Hör- und einen Verstehenstest machen.
Dabei werden Ihnen Töne in unterschiedlichen Frequenzen vorgespielt und es wird ermittelt, welche Lautstärke bei jedem Ton notwendig ist, damit Sie ihn gut hören.
So stellt der Arzt fest, in welchem Frequenzbereich (hohe oder tiefe Töne) Ihr Hörverlust angesiedelt ist.
Beim Verstehenstest werden Ihnen einsilbige Wörter vorgespielt, die Sie wiederholen müssen. Oft klingen diese Wörter ähnlich, wie zum Beispiel „frei“, „drei“ und „zwei“.
Anhand der Abweichungen vom Vorgespielten und Wiederholten kann der Arzt erkennen, welche Defizite beim Verstehen von Sprache vorliegen.
Aufgrund dieser audiometrischen Messungen erstellt der Ohrenarzt dann eine Verordnung für Hörgeräte (oder eben nicht, wenn Sie noch gut genug hören, aber das ist eher selten, denn man wendet sich ja in dieser Sache an den HNO-Arzt, wenn man das Hördefizit bereits selbst wahrnimmt).
Eine solche Verordnung haben wir für Sie oben einmal abgebildet.
Bei Betrachten berücksichtigen Sie bitte, dass links und rechts aus Ihrer Sicht vertauscht sind.
An den oberen Kurven erkennen Sie, wie die unterschiedlichen Frequenzen gehört wurden.
An den unteren sieht man, wie beim Verstehenstest die Wörter verstanden wurden.
Nun steht der Anschaffung von Hörgeräten nichts mehr im Weg.
Die Verordnung nehmen Sie mit zum Hörakustiker. Er reicht sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird dann die Kosten für die Hörgeräteversorgung übernehmen. Sie müssen lediglich 10 € pro Ohr als kleine Zuzahlung leisten.
Mit der Verordnung erhalten Sie beim Hörakustiker als gesetzlich Versicherter kostenlose Hörgeräte. Diese werden Ihnen von der Krankenkasse als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Sie gehen in Ihr Eigentum über. Hierauf haben Sie nach derzeitigem Stand (2018) alle 6 Jahre Anspruch.
Der Hörakustiker wird Ihnen weitere Hörgerätemodelle anbieten, die mehr Leistung und mehr Komfort haben.
Bitten Sie ihn aber unbedingt, Ihnen auch die zuzahlungsfreien Geräte zur Probe mitzugeben. Er soll Ihnen aber nicht sagen, wann Sie die Kassenhörgeräte haben und wann Sie ein zuzahlungspflichtiges Gerät zur Probe bekommen. Alles andere würde Sie nur beeinflussen.
Klar, Geräte mit einer höheren Ausstattung kosten auch mehr. Entweder ein bißchen mehr oder sehr viel mehr…
Es ist aber nicht gesagt, dass Sie mit teureren Geräten auch besser hören!
Deshalb gilt: Ausprobieren, ausprobieren, ausprobieren und immer eine gute Anpassung verlangen.
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