86-Jähriger für Fahrerflucht verurteilt
Richter und Staatsanwalt mussten sogar bei der Verhandlung beinahe schreien, weil der 86-jährige Rentner sie ohne seine Hörgeräte sonst nicht verstanden hätte.
Vor drei Monaten hatte der Senior auf einem Parkplatz beim Rückwärtsfahren ein anderes Fahrzeug schwer beschädigt. Davon will der Angeklagte aber nichts gemerkt haben.
Er beging Fahrerflucht, wurde aber von der Polizei ermittelt.
Es stand der Verdacht im Raum, dass er seine ärztlich verordneten Hörgeräte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht getragen hatte.
Das räumte der Schwerhörige vor Gericht auch ein.
Über den Strafbefehl in Höhe von 750 Euro verbunden mit drei Monaten Fahrverbot musste nun vor Gericht verhandelt werden.
Ausführlich wurde darüber gesprochen, dass ältere Autofahrer oft vor dem Problem stehen, das Auto dringend zu benötigen, weil sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, längere Wege zu Fuß zu bewältigen. Aber eine gewisse körperliche Agilität wird eben auch für das Autofahren benötigt.
Der Staatsanwalt sah im Verhalten des alten Mannes eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und den Angeklagten selbst. Er kündigte an, dass sich die Behörden noch um die Fahreignung des Rentners kümmern würden.
Vor Gericht erhielt der Senior eine etwas mildere Strafe. Nur 450 Euro muss er bezahlen, dafür blieb es aber bei den drei Monaten Fahrverbot. Hinzu kommen natürlich die Auslagen und Verfahrenskosten.
Für die Verteidigerin des Rentners war es von Bedeutung, dass ihr Mandant diese Einschätzung über seine Fahrtüchtigkeit von einer weiteren Stelle hört. Sie hatte die durchaus nicht leichte Aufgabe, dem Rentner in einer Prozesspause erklären zu müssen, dass ihm ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Inzwischen ist ein entsprechender Brief vom Landratsamt wohl schon eingetroffen. Das Rentnerehepaar wird wohl recht bald das Auto abmelden müssen.
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