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Fragen an die Redaktion

Er will das Hörgerät verschlucken

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Ich habe ein seltenes Problem und hoffe, Sie lachen mich nicht aus. Mein Vater ist 88 Jahre alt und hat jetzt neue Hörgeräte bekommen. Sie glauben ja nicht, wie stur der sein kann. Er hat sich Geräte aufschwatzen lassen, die er jetzt zur Probe trägt. Das sind winzige kleine Dinger, die er sich ins Ohr stecken soll. Vorher hatte er welche, die hinter der Ohrmuschel hingen. Aber jetzt sind die 6 Jahre ja herum.
Für die neuen Geräte soll er jetzt fast 5.000 Euro zuzahlen. Ich soll jetzt auch immer die Dinger an- und ausmachen, weil er die kleine Klappe nicht gut sieht.
Mein Vater bekommt eine schöne Rente, aber keine üppige. Ich weiß gar nicht, wo ich als Tochter so viel Geld hernehmen soll.
Er ist ja geistig noch ganz Rege, nur mit Geld kann er gar nicht mehr umgehen. Seit er bei einem Onlinehändler 12 Rasen-Roboter bestellt hat, obwohl wir keinen Garten haben, habe ich als Tochter die Vollmacht über seine Finanzen.
Das Hauptproblem: Die Hörgeräte und die winzigen Batterien liegen bei ihm immer mit den Pillen und Kapseln auf dem Küchentisch herum. Zweimal schon habe ich eben noch davor bewahren können, die Dinger mit einem Schluck Wasser „einzunehmen“.
Was soll ich machen?

Sie haben kein Problem, über das man lachen kann. Natürlich schmunzelt man, wenn man sich vorstellt, wie der alte Herr mal eben so 5.000 Euro verschluckt.
Aber erstens kämen die Dinger vermutlich auf natürlichem Wege wieder heraus und zweitens wären Sie nach einer Revision vielleicht sogar noch nutzbar, wer weiß.

Grundsätzlich aber bin ich bei dieser Aussage von Ihnen stutzig geworden: „Aber jetzt sind die 6 Jahre ja herum.“

Nach Ablauf von 6 Jahren gewähren die Krankenkassen erneut eine Hörgeräteversorgung.
Es ist aber keineswegs gesagt, dass die Hörgeräte, die er bisher trug, nicht mehr funktionieren.

1. Tipp: Gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker und lassen Sie überprüfen, ob die vorhandenen Hörgeräte nach einer erneuten Feinabstimmung nicht doch noch gut genug sind. Mit diesen Geräten ist der Vater vertraut und die sind auch nicht so klein.

2.Tipp: Wenn es neue Hörgeräte sein müssen, sollten diese so gewählt werden, dass Ihr Vater sie auch handhaben kann. Geräte die so kleine Batteriefächer haben, dass er die nicht sieht oder aufbekommt, sind nicht geeignet.

3. Tipp: So klitzekleine Im-Ohr-Hörgeräte sind für so betagte Menschen nichts. Die kleinsten Hörgeräte sollen auch gewissen kosmetischen Ansprüchen genügen. Auch wenn der alte Herr eitel sein sollte, seine Chancen bei den Damen sinken nicht, wenn er kleine Hinter-dem-Ohr-Geräte trägt.

4. Tipp: Wenn auch noch die Gefahr besteht, dass er die kleinen Geräte mit Pillen und Kapseln verwechselt, sind die Geräte schlichtweg ungeeignet.

5. Tipp: Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, über 5.000 Euro zwingend zuzahlen zu müssen. Bitte wenden Sie sich an den / einen anderen Hörakustiker und sprechen Sie mit ihm eine Kassenversorgung an. Das ist in diesem Fall wirtschaftlich am vernünftigsten und kostet Sie gar nichts.

6. Tipp: Wenn Ihr Vater die Im-Ohr-Geräte nur probeweise trägt, können Sie diese problemlos zurückgeben.

7. Tipp: Bewahren Sie die Batterien getrennt von den Tabletten auf und trainieren Sie Ihren Vater, den Batteriewechsel unabhängig von den Einnahmezeiten seiner Medikamente vorzunehmen.

In diesem Fall halten wir günstiger und größer für deutlich besser als teuer und winzig.

Bleiben Sie dabei, wenn Ihr Vater solche Geschäfte machen will. Mit einer Betreuungsvollmacht über finanzielle Dinge können Sie das.

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2018 | DocRiemenschnayder 8. August 2018

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