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Qualitätskontrolle durch Ohrenarzt nicht ausreichend?

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Der übliche Weg zum Hörgerät führt an einem Besuch beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) nicht vorbei.
Er untersucht, welche Gründe für die Schwerhörigkeit vorhanden sind, mißt deren Ausmaß und stellt dann die notwendige Verordnung für die Hörgeräte aus.

Mit dieser Verordnung geht der Patient dann zu einem Hörakustiker seiner Wahl, um sich geeignete Hörgeräte anpassen zu lassen.
Der Hörakustiker reicht die Verordnung des HNO-Arztes bei der Krankenkasse ein, und diese zahlt dann entweder die Basishörgeräte oder einen Zuschuss zu höherwertigen Geräten.

Nun sind Hörakustiker Handwerker an der Nahtstelle zur Medizin. Ihre Ausbildung umfasst auch den anatomisch-medizinischen Bereich des Hörens und des Ohres. Überdies verfügen die Hörakustiker über die besten und modernsten Messgeräte, um die Schwerhörigkeit ihrer Kunden exakt ausmessen zu können. Das ist die Voraussetzung, um eine höchst individuelle Anpassung vornehmen zu können.

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Aber Hörakustiker sind eben keine Mediziner. Um nun im Anschluß an die Hörgeräteversorgung die Qualität dieser Maßnahme zu sichern, erwarten die meisten Krankenkassen, dass sich der Versicherte noch einmal dem HNO-Arzt vorstellt. Dieser sollten dann die audiometrischen Messungen (Hörtest und Verstehenstest) wiederholen, um dokumentieren zu können, welchen Fortschritt die Hörgeräte bringen.

Dieser zweite Besuch beim Ohrenarzt ist nicht mehr immer verpflichtend.
Unserer Meinung aber ist er notwendig und eigentlich unverzichtbar. Denn der Arzt stellt eine Erkrankung bzw. Einschränkung fest. Der Patient geht als Kunde zu einem Hörakustiker und bekommt seine Hör-Hilfen angepasst. Nun sollte der Arzt doch logischerweise auch überprüfen, ob die von ihm verordneten medizinischen Hilfsmittel auch für den gedachten Zweck taugen.

Für den Hörgeräteträger ist das ebenfalls eine wichtige Qualitätskontrolle. Er erfährt aus der Sicht eines Dritten und anhand unabhängiger Messungen, wieviel die Maßnahme genutzt hat.

Wenn wir aber mit Hörgeräteträgern sprechen, dann erfahren wir oft, dass die HNO-Ärzte diese Kontrollbesuch leider nicht immer ernst nehmen.
Für manche von Ihnen ist die Sache mit dem Ausstellen der Verordnung über Hörgeräte erledigt.
Kommt der Patient dann wieder in die Praxis, um den Erfolg überprüfen zu lassen, passiert nach langer Wartezeit fast gar nichts.
Der Arzt fragt nur, ob der Patient zufrieden ist, und das war’s.
Auch schon gehört: Der Arzt hält sich eine Hand vor den Mund und spricht zwei, drei Wörter. Kann der Patient diese verstehen, war’s das mit der Kontrolle.

Das ist aber nicht genug.
Denn vor der Verordnung der Hörgeräte hat der Arzt eine Messung der schlecht gehörten Frequenzen vorgenommen und einen Verstehenstest gemacht, bei dem es darum ging Wörter oder Silben zu wiederholen.

Genau das müsste nun, nach einer otoskopischen Untersuchung der Ohren wieder anstehen.
Denn nur im direkten Vergleich der damaligen und der aktuellen Hörkurve und der verstandenen Silben, kann der Arzt wirklich feststellen, ob die Hörgeräte überhaupt etwas nutzen.

Als Patient sollten Sie den Kontrolltermin unbedingt wahrnehmen und den Arzt bitten, einen Vergleich zur ersten Messung durchzuführen.
Nur so gibt es vernünftige Ergebnisse.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. November 2018 | Revision: 22. April 2024

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