Gratis Hörgeräte sind auch für Sie zu haben. Sie müssen nichts für eine gute Hörgeräteversorgung ausgeben. Es ist ein Märchen, dass eine gute Hörversorgung tausende von Euro kosten muss. Wir erklären Ihnen, wie auch Sie an solche Hörgeräte kommen.
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(Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät als gesetzliche Zuzahlung an.)
Anspruch auf Gratis-Hörgeräte
Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland Anspruch auf eine Nulltarif-Hörgeräte-Versorgung. Die Hörakustiker und die Krankenkassen haben Verträge abgeschlossen, die Ihnen Gratis-Hörgeräte garantieren. Sofern Ihnen der Ohrenarzt eine Schwerhörigkeit bescheinigt hat, gehen Sie mit der Verordnung einfach zu einem Hörakustiker. Dieser stellt Ihnen die Gratis-Hörgeräte vor.
Teurere Hörgeräte, für die Sie etwas dazu bezahlen müssen, sind natürlich mit mehr Funktionen ausgestattet, erlauben eine feinere Anpassung und bieten noch zusätzliche Komfortfunktionen, wie drahtloses Telefonieren usw. Solche Hörgeräte sind für sehr aktive Personen und solche, die noch im beruflichen Alltag stehen, sehr sinnvoll. Es müssen aber nicht gleich tausende Euro Zuzahlung sein. Es gibt auch noch einen Bereich zwischen Kassenhörgerät und den ganz teuren Premiumprodukten.
Wer aber nicht oft in wechselnden Hörumgebungen unterwegs ist, für den reichen die Gratishörgeräte vollkommen aus. Sie sollten aber auf jeden Fall die Gratis-Hörgeräte ausprobieren.
Verwechseln Sie die Kassenhörgeräte nicht mit billigen Hörhilfen. Hörhilfen können Sie im Internet oder sogar in Kaufhäusern kaufen. Diese Apparate dienen aber nur für den vorübergehenden Einsatz und können sogar schädlich sein. Auch Gratis-Hörgeräte sind Medizinprodukte und werden ausschließlich von Hörakustikern abgegeben.
Als privat Versicherter müssen Sie vorher die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären. Die Versicherungsbedingungen sind hier recht unterschiedlich. Es gilt aber in den meisten Fällen, dass private Krankenversicherungen ganz erhebliche Kostenzuschüsse zahlen. Das gilt auch für Beamte, die im Rahmen der Fürsorge ihres Dienstherren die Kosten erstattet bekommen. Deshalb können wir hier keine definitiven Erklärungen und Erläuterungen für Privatversicherte und Beamte abgeben. Klären Sie das aber unbedingt vorher mit dem Kostenträger.
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