Tipps für Antragsstellung
Den Antrag auf Schwerbehinderung stellen Sie beim zuständigen Versorgungamt.
Das Versorgungsamt prüft das Vorliegen einer Behinderten- bzw. Schwerbehinderteneigenschaft, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nur auf Antrag des behinderten Menschen.
Die Antragsformulare lassen sich bei den Versorgungsämtern herunterladen bzw. man kann sie sich zuschicken lassen. Die Anträge werden am Schnellsten und am Besten im Sinne des Antragsstellers bearbeitet, wenn entsprechende Arztberichte insbesondere Audiogramme
mitgeschickt werden. Man sollte darauf achten, dass in den Arztberichten Formulierungen entsprechend der „VersMedV“ verwendet werden. Es kann hilfreich sein, dem Arzt entsprechende Formulierungsvorschläge zu unterbreiten (siehe Seite 3). Falls nicht Krankheit oder Unfall die Ursache der Hörschädigung sind, sollte man den Antrag rückwirkend ab Geburt stellen. So kann man beim Finanzamt rückwirkend Steuerstattungen einreichen.
Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Was habe ich davon?
Anerkannt Schwerbehinderten Menschen stehen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Durch diese Nachteilsausgleiche soll etwas von den Nachteilen wett gemacht werden, die Sie in Beruf und Gesellschaft möglicherweise in Kauf nehmen müssen.
Die wesentlichen Nachteilsausgleiche sind:
• Vergünstigungen bei Eintritten in öffentliche Anstalten (Schwimmbäder, Museen, …) oder
öffentlichen Verkehrsmitteln.
• Besonderer Kündigungsschutz (besteht darin, dass das Integrationsamt (IA) einer Kündigung
zustimmen muss. Das Integrationsamt kann bei allen Problemen mit dem Arbeitsplatz mit
eingeschaltet werden),
• Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen
• Herabsetzung der Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung auf das vollendete 63. Lebensjahr* (ein vorzeitiger Bezug ab dem 60. Lebensjahr ist
mit Abzügen möglich); weitere Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung,
• Steuerfreibetrag (die Höhe ist abhängig vom GdB),
• Förderung der Beschäftigung durch besondere Pflichten der Arbeitgeber (Ausgleichsabgabe,
Gleichbehandlungsgrundsatz),
• Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, Wiedereingliederungshilfe,
Hilfsmittelfinanzierung etc., z.B. durch Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger,
Integrationsamt).
• Möglicherweise wird auch ihr Arbeitgeber entlastet. Falls dieser die Quote zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, kann dieser bis zu 260 • monatlich an Ausgleichsabgabe einsparen.
Hierzu gehört:
- Schwerbehindertenausweis Hörgerät - Schwerbehinderung schwerhörig - Teil 1
- Schwerbehinderung Schwerhörigkeit - Teil 2
- Grad der Behinderung - Hörgerät - schwerhörig - Behindertenausweis - Teil 3
- Prozente - Behinderung - Hörgerät - Ausweis - Teil 4
- Behinderung - Versorgungsamt - Hörgeräte - Schwerhörigkeit - Teil 5
- Schwerbehindertenausweis bei Hörverlust, Hörgerät und Schwerhörigkeit - Teil 6
- Schwerbehindert mit Hörgerät? So bekommen Sie den Schwerbehindertenausweis - Teil 7
- Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit und Hörgerät - Teil 8
- Antrag auf Behindertenausweis - Schwerbehinderung Hörgerät - schwerhörig - Teil 9
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
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