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Prozente – Behinderung – Hörgerät – Ausweis – Teil 4

Schwerbehindertenausweis

„Beliebte“ Fehlerquellen der Sachbearbeiter und Gutachter

Die Vergabe des GdB ist bundeseinheitlich geregelt und es gibt dabei sehr wenig Spielraum und doch erstaunen immer wieder unverständliche weil falsche GdB-Vergaben in Einzelfällen.

  1. • Es wird die Aufblähkurve des Audiogrammes zur Berechnung genommen (also die
    bessere Kurve mit Hörgeräten/CI). Bei Sehbehinderungen ist dies z.B. üblich, hier
    wird mit Brille gemessen. Bei Hörstörungen misst man allerdings ohne Hilfen!
  2. • Es werden Fachausdrücke über die Stärke der Hörschädigung durcheinander
    gebracht. Viele Ärzte verwenden in ihren Berichten nicht die offiziellen Bezeichnungen,
    die in der Versorgungsmedizinischen Verordnung genommen werden.
    Statt „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit“ werden dann Begriffe verwendet wie
    höhergradige Schwerhörigkeit, starke Schwerhörigkeit uvm. (dem Einfallsreichtum
    sind hier kaum Grenzen gesetzt). Die Sachbearbeiter des Versorgungsamtes nehmen
    dann solche Diagnosen auf, verzichten auf eine eigene Berechnung des Hörverlustes
    und ermitteln den GdB dann direkt aus der Tabelle D (siehe Seite 2) mit den falschen
    Einstufungen. Aus der „starken Schwerhörigkeit“ wurde dann eine „hochgradige
    Schwerhörigkeit“ obwohl eigentlich „an Taubheit grenzend SH“ gemeint war.
  3. • Nach der richtigen Ermittlung des GdB aus Tabelle D, wird sehr häufig vergessen,
    dass es noch eine Zusatzregelung gibt, wonach Kinder die vor dem 7. Lebensjahr
    mind. an Taubheit grenzend schwerhörig geworden sind, einen GdB von 100 zu
    bekommen haben (und das lebenslang). Trat dies zwischen dem 8. und 18. Lebens-
    jahr ein, ist ein GdB von 80-100 zu geben, hier der genaue Wortlaut:
  4. • Nach dem Absetzen von Behandlungen insbesondere Logopädiestunden wird von
    einer Heilung bzw. wesentlichen Besserung der Sprachstörungen ausgegangen und
    der GdB von z.B. 100 auf 70 reduziert. Hier muss den Sachbearbeitern klar gemacht
    werden, dass es keine „Heilung“ der Sprachstörungen geben kann, wenn eine an
    Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht. In der Regel reicht ein Gang zum näch-
    sten HNO-Arzt, Logopäden, Erzieher, die alle die Sprachstörungen dokumentieren
    können. Sprachstörungen sind neben falsch oder schlecht ausgesprochenen Silben
    vor allem der kleinere Wortschatz im Vergleich zu anderen Kindern/Menschen und hier
    gibt es eben keine vollständige Besserung.

5.1

  • Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)……………………100
  • später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz)…………………………………………………………………………….100
  • sonst je nach Sprachstörung…………………………………………………………………80–90

Hinweis:

hörgeräte erfahrungHoergeraet

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Quelle:

Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 9. September 2020 | Peter Wilhelm 9. September 2020

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