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Behinderung – Versorgungsamt – Hörgeräte – Schwerhörigkeit – Teil 5

Schwerbehindertenausweis

Vorsicht Falle

Hörverluste kann man auch über eine „sprachaudiometrische Untersuchung“ kurz Sprachtest ermitteln. Dieser Test hat durchaus seine Berechtigung bzw. Vorteile z.B. für eine Feinabstimmung der Hörhilfen. Normalerweise sollten bei dieser Methode dieselben oder zumindest
sehr ähnliche Werte herauskommen, wie beim Audiogramm. Leider verfälschen viele Hörgeschädigte diesen Test zu ihren Ungunsten. Sie haben im Laufe ihres Lebens gelernt Wörter zu kombinieren und zu raten und so raten sie auch beim Sprachtest Wörter, die der Audiologe als „richtig erkannt“ in seine Testprotokolle einträgt.

Eine Testperson hört beispielsweise den Laut „ei“ und ergänzt das zum Wort „Drei“, einfach weil davor lauter Zahlen an der Reihe waren („Brei“ oder „Eis“ können deshalb ausgeschlossen werden). Oder er hört „isch“ und ergänzt das zum Wort „Tisch“, weil davor Alltagsgegenstände abgefragt wurden – es könnte natürlich auch „frisch“, „Fisch“ oder „Quiche“ gemeint gewesen sein, was allerdings wesentlich unwahrscheinlicher wäre. Zudem kann es durchaus sein, dass der Hörgeschädigte den Test schon einmal im Laufe seines Lebens
gemacht hat und daher die Antwortmöglichkeiten noch in Erinnerung hat.

Hörgeschädigte sollte bei Sprachtests, die ohne Hörhilfen gemacht werden, nur antworten wenn sie sich zu 100% sicher sind das abgefragte Wort erkannt zu haben. Anderenfalls wird ihr Hörverlust besser eingestuft als er in Wirklichkeit ist.

Gutachtern bzw. Mitarbeitern der Versorgungsämter ist es selbst überlassen welchen Test (Audiogramm oder Sprachtest) sie zur Berechnung des Hörverlustes und damit zur Einstufung des GdB heranziehen. Es fällt aber auf, dass häufig der Test genommen wird, der eine geringere Einstufung des GdB zur Folge hat. Wenn der GdB wegen eines zu gut ausgefallenen Sprachtests heruntergestuft worden ist, hat man leider nicht viele Möglichkeiten dagegen anzugehen. Das Einfachste wäre noch die Herabstufung zunächst hinzunehmen und nach dem nächsten Hörtest (z.B. in 1/2 Jahr) einen Verschlechterungsantrag zu stellen – vorausgesetzt beim neuen Sprachtest wurde nicht wieder geraten und somit ist er günstiger für den Antragsteller ausgefallen.

Eine weitere Besonderheit ist noch, dass die Ergebnisse aus dem Sprachtest den Hörverlust immer in 10er Schritten angeben. Z.B. 60% für das rechte Ohr und 60% für das Linke – laut Audiogramm wären die Werte sehr viel genauer z.B. 62% links und 65% rechts. Nach dem Audiogramm wäre also eindeutig eine „hochgradige Schwerhörigkeit“ auf beiden Ohren gegeben und der GdB mit 50 einzustufen. Die 60% aus dem Sprachtest sind leider genau auf der Grenze in „Tabelle D“ und viele Gutachter geben daher eine Einstufung von „beidseitiger
mittelgradiger Schwerhörigkeit“ (GdB 40).

Hinweis:

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Quelle:
Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

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