DIREKTKONTAKT

Behörden, Kasse, Ärzte

Schwerbehinderung Schwerhörigkeit – Teil 2

Schwerbehindertenausweis

Wichtig sind nur 4 Werte für jedes Ohr aus dem Audiogramm. 500, 1000, 2000 und 4000 Hz (bzw. abgekürzt .5, 1, 2, 4 kHz) Die Werte sind immer in 5er dB-Schritten gemessen, wenn die Punkte im Audiogramm ungenau gesetzt sind und Sie der Meinung sind es könnte z.B. 82 sein,
sollten Sie stets auf die nächste 5er Zahl runden, in diesem Fall auf 80 dB.

Bei einer durch eine BERA ermittelten Hörschwelle, werden für alle 4 Frequenzen (von jedem Ohr) derselbe Wert der Hörschwelle eingesetzt.
Mit der 4-Frequenz-Tabelle (Tabelle B) nach Rösner (Kapitel 5.2.2 bzw. Seite 34) ermittelt man dann den Hörverlust in % für jedes Ohr getrennt. Im nebenstehenden Beispiel also 91% Hörverlust rechts und 96% Hörverlust links.

Diese Hörverluste ordnet man dann den 6 Hörstufen zu, also:

0-20% = Normalhörigkeit

20-40% = Geringgradige SH

40-60% = Mittelgradige SH

60-80% = Hochgradige SH

80-95% = an Taubheit grenz. SH

100% = Taubheit

und liest in der Tabelle D dann den ermittelten GdB direkt ab.
Hier besteht allerdings in Grenzfällen eine gewisse Unsicherheit – ist z.B. ein 60% Hörverlust eine mittel- oder hochgradige Schwerhörigkeit?
Dafür gibt es noch Zwischenwerte die auf den Kreuzungspunkten in Tabelle D stehen. Im nebenstehenden Beispiel würde man einen GdB von 70 oder 80 geben (Zwischenwert). Wenn mehrere Werte möglich sind, kann man durchaus den höheren Wert zur Vergabe heranziehen, man muss dann halt noch argumentieren das z.B. die Hörkurve sich schlecht versorgen lässt oder andere Beeinträchtigungen zum Tragen kommen.

Trat die Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr auf (mind. an Taubheit grenzend), wird ein GdB von 100 gegeben sowie die
Merkzeichen GL, RF, B, G, H. (siehe nächste Seite)

Hinweis:

hörgeräte erfahrungHoergeraet

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Quelle:
Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
d465e5982c3145db94386fb9ff9a454f

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , ,
Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

Lesen Sie bitte auch:


Kommentare sind geschlossen.




Rechtliches