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Antrag auf Behindertenausweis – Schwerbehinderung Hörgerät – schwerhörig – Teil 9

Merkzeichen

Angaben zu gesundheitlichen Störungen

Der separate Anhang sollte eine detaillierte Schilderung aller Behinderungen enthalten. Anschließend muss genau geschildert werden, was man durch die einzelnen Behinderungen (getrennt nach Behinderung) nicht mehr kann bzw. nur noch eingeschränkt machen kann. Hier ist die Kreativität des Antragstellers gefordert. Da es sich hier vorrangig um Hörbehinderung handelt, beschränken wir uns auf die Beispiele „Hörbehinderung und häufige Folge- und Begleiterscheinungen“ wie Tinnitus und psychische Probleme und Hyperakusis. Man sollte genau und ausführlich schildern, dass man beispielsweise

• nicht ins Kino, Theater gehen kann

• behindert beim Einkaufen und im Straßenverkehr ist

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• Vorträge und Besprechungen nicht oder nur eingeschränkt besuchen kann

• Ansagen im Bahnhof oder Flughafen nicht verstehen kann

• bei Feiern, Gesprächsrunden etc. ausgeschlossen ist

• lärmempfindlich ist und wie sich das auswirkt

• beim Studium, in der Berufsausbildung, in der Schule oder berufl. Weiterbildung oder bei Aufstiegschancen beeinträchtigt bzw. ausgeschlossen ist.

Ein sehr wichtiger Faktor sind die psychischen Belastungen und deren Folgeerscheinungen, denen ein Hörbehinderter ausgesetzt ist wie: Vereinsamung, Schlafstörungen, Depressionen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Angst vor Verschlechterung der Hörsituation,
Zukunftsängste, Einschlaf- und Durchschlafstörungen usw. Schildern Sie, wie die Lebensqualität und der seelische Zustand beeinträchtigt ist. Geben Sie auch an, wie die Sport- und Freizeitausübung beeinträchtigt ist.

Dies hier sind nur Anregungen und Beispiele. Selbstverständlich gilt hier das Gebot, wahrheitsgemäß zu schreiben, also keine Übertreibungen aufzuführen. Wenn jemand bspw. psychische Probleme angibt und ist nicht in Behandlung bei einem Neurologen/Psychologen, ist das natürlich unglaubwürdig. Atteste vom Facharzt sind immer besser als vom Hausarzt.

Fügen Sie nur Unterlagen bei, deren Inhalt weitestgehend aktuell und (leider) komplett negativ ausfällt. Drei Jahre alte Befundberichte -egal woher- sind in der Regel nicht zu gebrauchen. Vermeiden Sie Angaben zu personal- oder betriebsärztlichen Untersuchungen. Hier ist man nämlich immer bestrebt, möglichst gut dazustehen!

Jeder reagiert auf seine Behinderung anders und darum sind die Auswirkungen einer Hörbehinderung individuell verschieden. So kann eine Person „nur“ schwerhörig sein ohne weitere Probleme. Andere wiederum haben alle der oben geschilderten Probleme. Der GdB, der sich aus der Tabelle ergibt, beinhaltet nur die Schwerhörigkeit. Wer also mehr als die sich aus der Tabelle ergebenden Prozente möchte, muss das besonders begründen.

Ein Tipp auch noch, wenn der Bescheid ablehnend ist. Wenn als Ablehnung bspw. steht: „trifft bei Ihnen nicht zu“, so ist das keine Begründung sondern eine zu begründende Behauptung. So wurde bei einer Person der Erhöhungsantrag abgelehnt mit der Begründung, er sei
Ertaubter mit Restgehör. Tatsächlich ist er aber Ertaubter mit Hörresten. Das ist ein feiner Unterschied und dem Widerspruch wurde statt gegeben.

Hinweis:

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Quelle:
Schwerhörigenforum.de / Text von Ulrich Rauter
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

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