Was zahlt die Krankenkasse bei Hörgeräten? Hörgeräte können teuer sein. Wir verraten Ihnen, was die Krankenkasse für Sie als gesetzlich versicherte Person zuzahlt.
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- Kassenhörgeräte: Das steht den Hörgeschädigten von der Krankenkasse zu
- Auch teurere Geräte sind möglich
- Mehrkosten können von der Kasse übernommen werden, müssen aber nicht
- Nulltarifhörgeräte, der einfachste Weg
- Was zahlt die Krankenkasse bei Hörgeräten? Kassengeräte: Diese Hörgeräte zahlt die Krankenkasse
- Heute ist digitale Technik angesagt
- Kassenhörgeräte sind nicht schlecht
- Wann Kassenhörgeräte infrage kommen
Kassenhörgeräte: Das steht den Hörgeschädigten von der Krankenkasse zu
Es gibt auch Kassenhörgeräte zum Nulltarif1 Wenn Sie ein Hörgerät verordnet bekommen, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl an Geräten.
Die Auswahl an Hörsystemen ist groß, doch wenn Sie sich dann die Preise anschauen, wird Ihnen schnell klar werden, wo Ihre Grenzen liegen.
Grundsätzlich muss die Krankenkasse im Rahmen der Kostenübernahme Ihnen das Hörgerät bezahlen, dass für Sie nachweislich am besten geeignet ist.
Auch teurere Geräte sind möglich
Theoretisch darf das auch ein sehr teures Gerät sein. Aber die Kassen zahlen seit einigen Jahren deutlich mehr dazu und tun das im Rahmen eines Festbetrags. Deshalb ist es schwierig, ein teureres Gerät „genehmigt“ zu bekommen, weil die für den Festbetrag erhältlichen „Kassenhörgeräte“ durchaus gut und in den meisten Fällen ausreichend sind.
Mehrkosten können von der Kasse übernommen werden, müssen aber nicht
Übersteigt der Preis der von Ihnen gewünschten Hörgeräte diesen Zuschuss, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.
Die Geräte, die im Rahmen des KassenZuschusses ohne Zuzahlung1 erhältlich sind, werden landläufig Kassenhörgeräte zum Nulltarif genannt.
Nulltarifhörgeräte, der einfachste Weg
Nur diese Hörsysteme werden problemlos komplett von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Suchen Sie sich ein anderes Hörgerät aus, besteht zwar die Möglichkeit einer BeZuschussung/Übernahme durch die Krankenkasse. Das ist aber wie oben beschrieben an bestimmte Auflagen gebunden und ist nur unter wenigen schwierigen Voraussetzungen möglich. Außerdem ist dieser Weg mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Selbstverständlich können Sie den Festbetrag in Anspruch nehmen und ohne großen Aufwand die Differenz selbst bezahlen. Das tun übrigens die meisten.
Was zahlt die Krankenkasse bei Hörgeräten? Kassengeräte: Diese Hörgeräte zahlt die Krankenkasse
Kassenhörgeräte haben einen schlechten Ruf. Bisher handelte es sich dabei nämlich um eher einfache Hörhilfen. Diese sollten in erster Linie nur eine Grundversorgung des Schwerhörigen ermöglichen. Doch seit dem 1. November 2013 gelten für Kassenhörgeräte ganz andere Voraussetzungen.
Heute ist digitale Technik angesagt
Es muss jetzt sich bei allen Geräten um digitale Hörgeräte handeln. Die Geräte müssen darüberhinaus über drei Hörprogramme und vier Kanäle verfügen. Die Verstärkungsleistung auch der Kassenhörgeräte muss bis zu 75 Dezibel betragen und das Hörsystem muss über eine Rückkopplungs- und eine Störschallunterdrückung verfügen.
Kassenhörgeräte sind nicht schlecht
Das ist eine ganze Menge moderner Technik und diese Kassenhörgeräte sind hochwertige moderne Hörsysteme. Es gibt keinen Grund, diese zu verschmähen. Diese Kassenhörgeräte dürfen seit dem 1. November 2013 knapp 785 Euro pro Hörgerät kosten – dieser Betrag wird dann von der Krankenkasse komplett übernommen. Jedoch werden bei zwei verordneten Hörhilfen für das zweite Hörgerät 20% der Kassenleistung abgezogen. Ist ein hochwertigeres, anders ausgestattetes Hörgerät notwendig, wird dieses nur dann komplett von der Krankenkasse bezahlt, wenn es medizinisch notwendig ist und das nachgewiesen werden kann.
Wichtig für Sie: Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die Reparatur- und Instandhaltungskosten der Hörgeräte.
Je nach Grad der Schwerhörigkeit, sind Kassenhörgeräte meist vollkommen ausreichend. Wichtig ist aber Ihr subjektives Empfinden. Nur Sie können entscheiden, ob Sie sich mit dem Hörgerät wohlfühlen und wie komfortabel dieses ist.
Ich empfehle Ihnen alle Hörhilfen probezutragen, die für sie infrage kommen. Dazu gehört auch ein Kassenhörgerät. Sollte Ihnen der Hörgeräteakustiker kein Kassenhörgerät vorschlagen, müssen Sie ihn darum bitten. Für mich ist das aber schon ein schlechtes Signal. Redet er das Gerät dann sofort schlecht oder weigert er sich gar, Kassenhörgeräte anzubieten, sollten Sie einen anderen Akustiker aufsuchen.
Wann Kassenhörgeräte infrage kommen
Ich sage es Ihnen noch einmal. Auch Kassengeräte können eine gute Entscheidung sein.
Sie sollten auf alle Fälle einen Hörgeräte-Vergleich machen. Alle Hörgeräte müssen fachmännisch eingestellt werden.
Dies erfordert einen fachlich versierten Hörgeräteakustiker auf der einen Seite, und einen motivierten Kunden auf der anderen Seite.
Je präziser Ihre Angaben und Auskünfte sind, umso besser kann der Akustiker die Ihre Empfindungen beim Hören beziehungsweise Nichthören nachvollziehen. Dadurch kann er Ihr Hörgerät entsprechend besser justieren. Ein richtig eingestelltes Hörgerät kann Ihnen als Hörgeschädigten einen Großteil Ihres verlorenen Gehörs zurückgeben. Ob es sich dann bei dem Gerät um ein Kassenhörgerät oder eine andere teurere Hörhilfe handelt, spielt keine Rolle.
Was zahlt die Krankenkasse bei Hörgeräten?
1 In den meisten Fällen müssen sie eine „Rezeptgebühr“ von 10 € (Stand Mai 2018) bezahlen.
Bild 2: geralt / Pixabay
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