Die gesetzlichen Krankenkasse müssen ihren Mitgliedern auch teurere Hörgeräte bezahlen. Ein 1963 geborener Mann, der in Vollzeit als Technischer Angestellter und Projektleiter für Mess-, Steuer- und Regeltechnik arbeitet, hatte gegen seine Krankenkasse geklagt, weil diese die Kosten für teurere Hörgeräte nicht übernehmen wollte. Er argumentierte, dass auf Baustellen, bei Konferenzen und bei Telefonaten immer wechselnde Geräuschkulissen herrschen und er so …