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Tinnitus nach Bahnfahrt

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Auf dem Heimweg nach Köln war ein 48-jähriger Angestellter. Als er in den Regionalexpress einsteigen wollte, soll ein Zugbegleiter ein Alarmsignal ausgelöst haben, unmittelbar neben seinem linken Ohr. Dadurch soll der Mann einen bleibenden Hörschaden davongetragen haben. Deshalb verlangt er jetzt Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Deutschen Bahn. Über die Klage des Mannes wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt.

Nur 10 bis 15 Zentimeter vom Signal entfernt

Der 48-Jährige berichtete, dass der Bahnsteig sehr voll gewesen sei. Just als er in den Zug einsteigen wollte, habe ein Zugbegleiter unmittelbar neben seinem Ohr ein Alarmsignal ausgelöst.
Der Angestellte war nur 10 bis 15 Zentimeter vom Signal entfernt: „Ich hab ein Pfeifen im Ohr gehabt und mir wurde schwindelig.“

Der Mann fuhr zunächst nach Hause und hoffte darauf, dass das Pfeifen am nächsten Morgen weg sei. Doch leider war das Gegenteil der Fall. Der Mann musste einen Ohrenarzt aufsuchen. Dieser stellte fest, dass sofortiger Behandlungsbedarf bestand. An den Folgen des Schalltraumas leidet der Kläger bis heute. Er muss auf dem linken Ohr ein Hörgerät tragen und kann selbst damit nur Geräusche hören.
Darüberhinaus leidet er seit dem Vorfall an einem Tinnitus.
Deshalb fordert er 25 000 Euro Schmerzensgeld von der Deutsche Bahn und die Folgekosten der ärztlichen Behandlung.
Die Vorsitzende Richterin am Landgericht erklärte, dass sie die Einlassungen des 48-Jährigen für durchaus plausibel hält.

Doch, wie kaum anders zu erwarten, will die Deutsche Bahn nicht zahlen. Es sei ausgeschlossen, dass dieses Signal einen solchen Schaden anrichten könne.
Deshalb hat das Gericht beschlossen, zunächst ein medizinisch-technisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Und die behandelnden Ärzte werden schriftlich vernommen.

Wann der Prozess weitergeht, steht noch nicht fest.

Foto: StockSnap / Pixabay

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 3. September 2018 | DocRiemenschnayder 3. September 2018

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