In einer Diskussionrunde nach einem Vortrag von mir kam die Frage aus dem Publikum auf, ob Hörgeräte nicht schädliche Strahlen in den Kopf schicken.
Es bestand die Angst, die elektromagnetischen Bauteile würden Strahlen in das Gehirn des Hörgeräteträgers senden. Bluetooth und Nahstreckenfunk würden das noch schlimmer machen.
Grund genug für uns, Ihnen das einmal zu erklären:
Aber zuerst sei uns dieser Hinweis gestattet:
Wenn Sie glauben, elektroempfindlich zu sein, wenn Sie Ihre Wohnung mit Strahlenschutzfarbe gestrichen haben und Unterwäsche aus Metallgeflecht tragen, dann haben Sie eine eigene Meinung zu diesem Thema, die von den publizierten wissenschaftlichen Erkenntnissen abweicht.
Wir wollen Ihre Empfindlichkeiten und Befindlichkeiten und Ihren Leidensdruck nicht herabwürdigen, nur werden Sie aus diesem Artikel keinen Nutzen ziehen können.
Wer allerdings die ganze Angelegenheit aufgrund von Fakten einmal näher betrachten will, der ist bei diesem Artikel hier richtig.
Welche Frequenzen verwenden Hörgeräte?
Wir haben es bei Hörgeräten im wesentlich mit 3 verschiedenen Bereichen zu tun, die sich in Funk und Induktion aufteilen.
Die Übertragungen finden auf verschiedenen Frequenzen und mit unterschiedlichen Sendeleistungen statt.
Induktive Funkanwendung
Bei der elektromagnetischen Induktion werden Signale durch Magnetfeldänderungen über eine kurze Distanz übertragen, sodaß beispielsweise das kabellose Laden eines Mobiltelefons ermöglicht wird. Aber auch die Tonübertragung in ein Hörgerät hinein kann induktiv erfolgen.
Hierzu gibt es in Kirchen, Theatern und Museen Induktionsschleifenanlagen. Diese ermöglicht es Hörgeräteträgern, störungsfrei Audiosignale drahtlos über ihre Hörgeräte zu empfangen. Hierzu ist das Hörgerät über eine sogenannte Telefonspule (kurz T-Spule / Tspule) verfügen, die das elektromagnetische Wechselfeld der Induktionsschleife aufnimmt.
Die Übertragung findet im Frequenzbereich 3155 – 3400 kHz statt. Die max. zulässige Feldstärke beträgt 13,5 µA/m in 10 m Entfernung.
Nicht nur Hörgeräteträger können in entsprechend ausgerüsteten Bereichen und bei Vorhandensein der T-Spule in ihrem Hörgerät die Audiosignale empfangen, sondern auch Personen, die sich vor Ort einen geeigneten Kopf- oder Ohrhörer ausgeliehen haben.
Induktionsherde, Scanner am Flughafen, Fernsehgeräte, ja sogar Geschirrspüler und Energiesparlampen emittieren elektromagnetische Strahlung.
Messungen haben ergeben, dass drahtlose Hörgeräte auf so geringe Feldstärken kommen, die sogar weit unterhalb von einem Geschirrspüler liegt.
Elektromagnetische Übertragung
Funkübertragungen finden auch bei 10,6 MHz mit einer Bandbreite von rd. 300 kHz statt.
Auch hier werden nur minimale Feldstärken gemessen. Diese liegen beispielsweise bei 3 mV/m auf 1 m, was 0,18 Picowatt entspricht.
Wiederum kann gesagt werden, dass Halogenlampen und der normalerweise gar nicht verdächtige Geschirrspülautomat mehr emittieren.
Noch deutlicher wird das im Vergleich zu anderen Geräten:
Ein W-LAN-Router (Sender) darf im Maximum darf 100mW bis 1000mW Sendeleistung nutzen. Das ist also maximal 1 Watt.
Im Vergleich dazu dürfte ein Hörgerät 2 mW haben, wobei dieser Wert derzeit noch gar nicht ausgeschöpft wird. Die Geräte haben in Hinblick auf eine lange Lebensdauer der Batterie eine Stromaufnahme von nur 1-2 mA.
Eine richtige Strahlenschleuder ist im Vergleich dazu auch das schnurlose Telefon. Dieses 250 mW erreichen, also mehr als das Hundertfache. Und ein schnurloses DECT-Telefon halten Sie sich ebenfalls, mitunter stundenlang, direkt an den Kopf.
Bluetooth low energy
Bluetooth ist in aller Munde und kaum noch ein Gerät der modernen Kommunikations- und Unterhaltungselektronik kommt ohne Bluetooth aus.
Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Kurzstreckenfunkanwendung im Frequenzbereich von 2,4 – 2,485 GHz.
Bluetooth nutzt Funkfrequenzen des weltweit unlizenzierten ISM-Bands (ISM = Industrial Scientific Medical) zwischen 2,4000 und 2,4835 Gigahertz (GHz). Es gibt drei Sendeleistungsklassen, die abhängig von weiteren Parametern unterschiedliche Reichweiten ermöglichen:
Klasse 3:
bis 1,0 Milliwatt (mW) für Anwendungen im unmittelbaren Nahbereich bis höchstens ungefähr 10 Meter.
Klasse 2: bis 2,5 mW
für Reichweiten im Bereich des Büroarbeitsplatzes bis zu einigen 10 Meter.
Klasse 1: bis 100,0 mW
für Reichweiten von 100 Meter und mehr. Laut Standard müssen Geräte dieser Klasse die aktuelle Sendeleistung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf automatisch anpassen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt dazu:
Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte sind nach derzeitiger Kenntnis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen auf Körpergewebe
nachgewiesen.
Was bedeutet das für Hörgeräteträger?
Als Hörgeräteträger kann man heutzutage fast kein Hörgerät mehr bekommen, das nicht in irgendeiner Weise eine dieser Funktechniken nutzt.
Die Hörgerätehersteller rüsten inzwischen immer mehr Hörgeräte mit Funk aus.
Nur noch einfache Geräte aus dem Bereich der Kassenhörgeräte und Einstiegsgeräte verfügen über keinerlei Funktechnik.
Je teurer und luxuriöser die Funkgeräte sind, umso mehr drahtlose Funkanwendungen sind eingebaut.
Dabei wird folgendes genutzt:
Die einfacheren Hörgeräte mit Zuzahlung ermöglichen teilweise die gemeinsame Steuerung beider Hörgeräte. Hierzu muss nur ein Hörgerät geregelt werden und das andere regelt sich automatisch mit. Das geschieht ebenfalls heutzutage mit Funk.
Auch das gemeinsame Steuern von Hörprogrammen, wie die Beeinflussung der Richtwirkung und die Auswahl des Programms werden so ermöglicht. Hinzu kommt das Übertragen von Telefonaten vom einen auf das andere Ohr, damit der Hörgeräteträger beidohrig telefonieren kann.
Außerdem sind noch die vielfach verfügbaren Streaming-Funktionen von Audio- oder Smartphone-Sihnalen vom und zum Hörgerät zu nennen.
Wollte man dem entgehen, müsste man auf einfachere Geräte ausweichen oder aber teuer mitbezahlte Funktionen durch den Hörakustiker abschalten lassen.
Fazit:
Im rechten Licht betrachtet ist die Strahlenbelastung durch Hörgeräte äußerst gering.
Wir alle sind tagtäglich durch WLAN, gepulste DECT-Telefone und zahlreiche anderen Geräte mannigfaltigen Formen der elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt. PowerLan, Babyphones, Funkfernsteuerungen und vieles mehr umgeben uns.
So können wir angesichts der extrem niedrigen Leistung der Hörgeräte in Bezug auf Funkstrahlung ohne weiteres sagen, dass man das vernachlässigen kann.
Bei Hörgeräten überwiegt in der Regel der Nutzen, wollten man eine Risikoabwägung vornehmen. Denn es gäbe zahlreiche Möglichkeiten, auf unnütze und wesentlich stärkere Strahlenverursacher zu verzichten.
Dennoch gilt: Wenn Sie keine Streaming-Funktionen benötigen, sollten Sie auch keine entsprechenden Hörgeräte kaufen. Sie sparen Geld und bekommen trotzdem gute Hörgeräte.
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