Fundstücke

Schwerhörige Frau ließ ihren Mann nicht mehr in die Wohnung

draussen

Da steht ein Mann um 23.20 Uhr im Treppenhaus und hämmert vor die eigene Wohnungstür. So geschehen in Schwerin. Als die Polizei wegen des Lärms anrückt, gibt der Mann an, mal eben ohne Schlüssel runter zum Briefkasten gegangen zu sein. Da sei die Tür wohl zugefallen. Seine noch in der Wohnung befindliche Ehefrau ist aber schwerhörig, lag bereits im Bett und hatte wie üblich ihre Hörgeräte herausgenommen.
Sie bekam weder vom Klingeln und Klopfen, noch vom nächtlichen Polizeieinsatz etwas mit.

Da der Mann auch nach mehreren Klingelversuchen der Polizei nicht in die eigene Wohnung gelangen konnte, wurde überlegt, wo der leicht Angetrunkene die Nacht verbringen könnte. Für eine Mitnahme auf die Polizeiwache gab es keinen Anlass. Die Ruhe im Haus war ja mit dem Eintreffen der Polizei wieder hergestellt.

Schliesslich erklärte sich ein Nachbar aus dem selben Haus bereit, dem angetrunkenen Ruhestörer für diese eine Nacht einen Schlafplatz anzubieten.

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Am nächsten Morgen ist der Mann dann ohne Schwierigkeiten wieder in seine Wohnung gelangt. Da hatte seine Frau die Hörgeräte wieder eingesetzt.

Das ist leider kein Einzelfall. Stark schwerhörige Personen können die Türklingel ohne ihre Hörgeräte nicht hören.
Nicht immer steht ein angetrunkener Ehemann hämmernd vor der Tür. Es könnte auch die Feuerwehr sein, die Bewohner eines Hauses wegen eines Brandes evakuieren muss.

Deshalb raten wir allen Schwerhörigen, die ohne Hilfsmittel weder Türklingel noch Telefon oder Klopfen hören können, zur Anschaffung von Signalisierungssystemen.
Bei der Anschaffung hilft der Hörakustiker.
Es gibt Lichtsignalanlagen mit Blitzlicht und Vibrationssysteme sowie extra laute Klingeln, Wecker und Alarmierungssysteme.

Eine völlige oder teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann beantragt werden.

Bild von StockSnap auf Pixabay

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Thomas von Görditz: © 2. März 2019 | Revision: 22. April 2024

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