„Beliebte“ Fehlerquellen der Sachbearbeiter und Gutachter
Die Vergabe des GdB ist bundeseinheitlich geregelt und es gibt dabei sehr wenig Spielraum und doch erstaunen immer wieder unverständliche weil falsche GdB-Vergaben in Einzelfällen.
- • Es wird die Aufblähkurve des Audiogrammes zur Berechnung genommen (also die
bessere Kurve mit Hörgeräten/CI). Bei Sehbehinderungen ist dies z.B. üblich, hier
wird mit Brille gemessen. Bei Hörstörungen misst man allerdings ohne Hilfen! - • Es werden Fachausdrücke über die Stärke der Hörschädigung durcheinander
gebracht. Viele Ärzte verwenden in ihren Berichten nicht die offiziellen Bezeichnungen,
die in der Versorgungsmedizinischen Verordnung genommen werden.
Statt „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit“ werden dann Begriffe verwendet wie
höhergradige Schwerhörigkeit, starke Schwerhörigkeit uvm. (dem Einfallsreichtum
sind hier kaum Grenzen gesetzt). Die Sachbearbeiter des Versorgungsamtes nehmen
dann solche Diagnosen auf, verzichten auf eine eigene Berechnung des Hörverlustes
und ermitteln den GdB dann direkt aus der Tabelle D (siehe Seite 2) mit den falschen
Einstufungen. Aus der „starken Schwerhörigkeit“ wurde dann eine „hochgradige
Schwerhörigkeit“ obwohl eigentlich „an Taubheit grenzend SH“ gemeint war. - • Nach der richtigen Ermittlung des GdB aus Tabelle D, wird sehr häufig vergessen,
dass es noch eine Zusatzregelung gibt, wonach Kinder die vor dem 7. Lebensjahr
mind. an Taubheit grenzend schwerhörig geworden sind, einen GdB von 100 zu
bekommen haben (und das lebenslang). Trat dies zwischen dem 8. und 18. Lebens-
jahr ein, ist ein GdB von 80-100 zu geben, hier der genaue Wortlaut: - • Nach dem Absetzen von Behandlungen insbesondere Logopädiestunden wird von
einer Heilung bzw. wesentlichen Besserung der Sprachstörungen ausgegangen und
der GdB von z.B. 100 auf 70 reduziert. Hier muss den Sachbearbeitern klar gemacht
werden, dass es keine „Heilung“ der Sprachstörungen geben kann, wenn eine an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht. In der Regel reicht ein Gang zum näch-
sten HNO-Arzt, Logopäden, Erzieher, die alle die Sprachstörungen dokumentieren
können. Sprachstörungen sind neben falsch oder schlecht ausgesprochenen Silben
vor allem der kleinere Wortschatz im Vergleich zu anderen Kindern/Menschen und hier
gibt es eben keine vollständige Besserung.
5.1
- Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)……………………100
- später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz)…………………………………………………………………………….100
- sonst je nach Sprachstörung…………………………………………………………………80–90
Hierzu gehört:
- Schwerbehindertenausweis Hörgerät - Schwerbehinderung schwerhörig - Teil 1
- Schwerbehinderung Schwerhörigkeit - Teil 2
- Grad der Behinderung - Hörgerät - schwerhörig - Behindertenausweis - Teil 3
- Prozente - Behinderung - Hörgerät - Ausweis - Teil 4
- Behinderung - Versorgungsamt - Hörgeräte - Schwerhörigkeit - Teil 5
- Schwerbehindertenausweis bei Hörverlust, Hörgerät und Schwerhörigkeit - Teil 6
- Schwerbehindert mit Hörgerät? So bekommen Sie den Schwerbehindertenausweis - Teil 7
- Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit und Hörgerät - Teil 8
- Antrag auf Behindertenausweis - Schwerbehinderung Hörgerät - schwerhörig - Teil 9
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
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