Hörgeräte sind tolle Helfer, wenn man nicht mehr so gut hört. Aber was, wenn der Schwerhörige sehr kleine und eng anliegende Ohren hat? Wir wissen die Antwort.
Leserin Frau Peschke schreibt uns aus Dortmund:
Die Ernüchterung kam beim Hörakustiker. Als er mir verschiedene Geräte vorlegte, waren etliche darunter, die mir von der Form her sehr gut gefielen. Aber leider passt keins davon hinter meine Ohren. Ich habe nämlich wirklich sehr kleine und ganz dich am Kopf anliegende Ohren. Da ist hinter dem Ohr so gut wie kein Platz.
Haben Sie bitte einen Rat für mich?
Liebe Frau Peschke, das ist überhaupt kein Problem, sondern eine ganz häufige Ausprägung des Ohrwuchses. Manche Leute haben Riesenlöffel, manche haben weit abstehende Ohren und einige haben eben kleine und eng anliegende Ohren.
Natürlich sind Hörgeräte für die breite Masse der Menschen gemacht. Sie sollen den allermeisten Betroffenen passen. Aber natürlich gibt es auch für Ihre Ohren passende Hörgeräte.
Jetzt wird aber wahrscheinlich folgendes passieren:
1. Sie werden sich bei Ihrer Suche nach einem für Sie passenden Hörgerät auf die Form konzentrieren, damit es auch passt.
Das kann zu einem Problem werden, weil zunächst nicht das Aussehen des Hörgerätes, sondern seine Funktion im Vordergrund stehen sollte.
2. Es kann sein, dass Sie mit dem „Zuschuss“ von der Kasse nicht hinkommen. Sie sollten auf keinen Fall weitere Unterlagen bei einem Hörakustiker unterschreiben.
zu 1.:
Es gibt Hörgeräte in so vielen Formen, dicke, dünne, längliche, bohnenförmige und in vielen Bauarten, bis hin zu den Geräten, die im Ohr getragen werden (IdO). Da wird Ihr Hörakustiker ein bißchen über den Tellerrand schauen müssen und auch Geräte anderer Hersteller zur Probe bestellen müssen.
Das Signia Styletto beispielsweise ist ein sehr schmales längliches Hörgerät, das schon einige Personen mit eng anliegenden Ohren sehr gut gepasst hat. Außerdem ist dies ein sehr gutes Hörgerät.
Ansonsten ist der Hörakustiker mit seinem Latein noch lange nicht am Ende. Es gibt ja auch die IdO-Geräte und hier auch solche, die in eine maßgefertigte Schale eingefügt werden, die nach Ihrem Ohrabdruck angefertigt wird.
zu 2.:
Bitte klären Sie, bevor Sie weitere Unterlagen -insbesondere Verzichtserklärungen o.ä.- unterschreiben, mit ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme ab. Lassen Sie sich vom HNO-Arzt bescheinigen, dass die anatomischen Gegebenheiten in Ihrem Fall evtl. das Tragen von Hinter-dem-Ohr-Geräten (HdO) unmöglich machen.
Eine Stellungnahme des Hörakustikers und entsprechende Fotos können ebenfalls hilfreich sein.
Bei der pauschalen Übernahme bestimmter Kosten im Rahmen eines Regelsatzes / einer Sachleistung durch die Krankenkasse handelt es sich um ein Standardverfahren, das die Abläufe sehr vereinfacht. Die Betroffenen kommen dadurch schnell und problemlos an kostenlose Hörgeräte. Oder sie nehmen den von der Kasse gezahlten Anteil zur Mitfinanzierung teurerer Hörgeräte.
Da aber die von der Kasse komplett übernommenen Geräte in aller Regel ausreichend wären, wird der Ankauf teurerer Hörgeräte als privater „Luxus“ angesehen. Die Mehrkosten übernimmt die Kasse im Rahmen dieser vereinfachten Abwicklung nicht.
Gibt es jedoch gute Gründe, die belegbar sind und die zeigen, dass in Ihrem Fall das Normale eben nicht ausreicht, wird sich die Kasse auf Dauer nicht sperren können, Ihnen auch etwas teurere Geräte zu bezahlen.
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