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Hörgeräte Folgeversorgung – wieder zum Arzt?

Hörakustik Edingen-Neckarhausen und Mannheim

Ich trage seit 7 Jahren Hörgeräte und möchte jetzt neue. Die werden ja wieder von der Kasse übernommen, weil ich nach 6 Jahren ja wieder Anspruch habe.
Meine Frage an Euch: Muss ich erst wieder zum HNO-Arzt? Da muss ich immer 3-4 Stunden warten und würde mir das gerne ersparen.

Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt und die Erstverordnung

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Hörleistung nachlässt, sollten Sie einen HNO Arzt aufsuchen. Diagnostiziert der Arzt einen Hörverlust, stellt ber Ihnen eine Verordnung für Hörgeräte aus. Das berechtigt Sie dazu, die Zuzahlung von der KrankenkasseKrankenkasse in Anspruch zu nehmen.
Außerdem erstellt der HNO Arzt von Ihrer Hörleistung ein Ton- und Sprachaudiogramm und eine Impendanzmessung.
Mit der Verordnung können Sie dann zu einem Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl gehen.

Folgeversorgung: Besuch beim Hör-Akustiker genügt

Hatten Sie bereits eine Versorgung mit einem oder zwei Hörgeräten und hatten Sie dafür die entsprechende Verordnung vom HNO Arzt, haben Sie nach 6 Jahren wieder Anspruch auf die Zuzahlung durch die KrankenkasseKrankenkasse.
Bei einer Folgeversorgung reicht für gewöhnlich ein Besuch beim Hörgeräteakustiker aus. Denn die KrankenkasseKrankenkasse weiß ja schon durch die erste Versorgung, dass bei Ihnen ein Hörverlust besteht und Sie deshalb zu einer Hörgerätezuzahlung berechtigt sind.

Es ist aber dennoch empfehlenswert, als Hörgeräteträger mindestens 1 x im Jahr den HNO-Arzt in die Ohren schauen zu lassen.

In diesen Ausnahmefällen müssen Sie zum HNO Arzt

Auch wenn normalerweise bei einer Folgeversorgung der Gang zum Akustiker, gibt es Ausnahmen in denen Sie vorher zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt müssen.
Das gilt vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Hörvermögen noch gewissen Entwicklungsprozessen unterzogen ist.
Sie müssen auch zum Arzt, wenn ein Tinnitus neu entstanden ist. Darüberhinaus müssen Leute mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit ebenfalls zunächst einen HNO Arzt besuchen, auch wenn es sich nur um die Folgeversorgung für ein Hörgerät handelt.

Wer sein Hörgerät selbst bezahlt und keinen Zuschuss in Anspruch nimmt, kann auf den Arztbesuch theoretisch ganz verzichten, was aber in keinem Fall ratsam ist.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2018 | Peter Wilhelm 8. August 2018

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