Mit Zuzahlung bei Hörgeräten sind zwei Zahlungen gemeint, die Sie als gesetzlich Versicherter leisten müssen.
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1. Die Zuzahlung pro Ohr und Hörgerät, die Sie als Anteil tragen müssen, sie beträgt aktuell (Stand April 2019) 10 Euro
2. Der Betrag, den Sie zusätzlich dem Hörakustiker zahlen müssen, wenn Sie nicht die kostenlosen Hörgeräte von der Krankenkasse nehmen, sondern teurere
Mehr zum Thema Zuzahlung beim Einlösen der ärztlichen Verordnung finden Sie hier unter REZEPTGEBÜHR
Es gibt zuzahlungsfreie Hörgeräte, die sehr gut sind.
Besser ausgestattete Hörgeräte kosten mehr als die Krankenkasse bezahlt.
Der Betrag, den Sie selbst zuzahlen müssen, um ein höherwertiges Hörgerät zu erhalten, das ist die Zuzahlung.
Diese Zuzahlung kann beispielsweise bei 150, € liegen, schnell aber auch bei insgesamt 6.000,- €.
Mit der Zuzahlung erkaufen Sie sich Hörgeräte, die oft kleiner und schöner sind. Diese bieten mehr Komfort, weil sie mehr Programme haben. Sie sind auch besser an den Hörverlust anpassbar, weil sie mehr Kanäle haben.
Darüberhinaus filtern teurere Hörgeräte zuverlässiger Störgeräusche, Echos und auch Windgeräusche weg.
Die Premiumgeräte sind außerdem mit multimedialen Inhalten vernetzbar. So können Sie damit auch Musik hören, den Fernsehton unbeschwert genießen und auch freihändig telefonieren.
Zuzahlung für Hörgeräte
Nur in den seltensten Fällen sind mehrkostenpflichtige Geräte tatsächlich nicht für den Ausgleich einer Schwerhörigkeit geeignet. Lassen Sie sich niemals weismachen, ein zahlungspflichtiges Gerät käme für Sie nicht in Frage. Probieren Sie immer auch ein Kassenhörgerät aus. Bestehen Sie darauf, kleine und schöne Kassenhörgeräte zur Probe zu bekommen. (Beispielsweise das Phonak Vitus BTE.)
Wenn Sie persönlich mehr Komfort haben möchten oder andere Hörgeräte schöner finden oder die zusätzlichen Funktionen benötigen, spricht überhaupt nichts dagegen, Geräte zu nehmen, für die Sie etwas bezahlen sollen.
Je aktiver Sie sind und je abwechslungsreicher Ihre Hörumgebungen sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie ein Hörgerät mit Zuzahlung nehmen werden.
Hörgeräte Zuzahlung
Diese Zuzahlung leisten Sie an den Hörakustiker. Sie verzichten dann auf die Inanspruchnahme der kostenlosen Sachleistung von der Krankenkasse. Stattdessen überweist die Krankenkasse dem Hörakustiker pro Ohr rund 700 Euro Anteil. Den Rest zahlen Sie.
Das gilt übrigens auch für Reparaturen. Für zuzahlungspflichtige Hörgeräte tragen Sie auch einen Teil der Reparaturkosten selbst.
Fazit:
Sie können viel Geld sparen, wenn Sie mit der Sachleistung der Krankenkasse (Hörgeräte Zuzahlung) auskommen. Teurere Geräte bieten manchem gar keine Vorteile.
Sie sind aber besser einstellbar und haben viel mehr nützliche Funktionen.
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