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Rezeptgebühr bei Hörgeräten?

Rezeptgebühr

Als Rezeptgebühr wird landläufig der Betrag bezeichnet, den Sie als gesetzlich Versicherter bei der Einlösung eines Rezeptes vom Arzt in der Apotheke bezahlen müssen.
Der Begriff Rezept stammt daher, dass Ärzte (früher mehr als heute) dem Apotheker nur die Rezeptur eines Medikaments aufschreiben können und der Apotheker dann dieses Medikament gemäß diesem Rezept zusammen mischt. Heute werden allerdings die meisten Medikamente in fertigen Mixturen von der Pharmaindustrie geliefert.

Was ist die Rezeptgebühr?

Wenn Sie ein ärztliches Rezept in der Apotheke vorlegen, müssen Sie nicht den vollen Kaufpreis des Medikamentes bezahlen, sondern nur einen gewissen Eigenanteil. Diese Zahlung nennen die meisten Leute Rezeptgebühr.

Keine Rezeptgebühr bei Hörgeräten

Wenn ein Facharzt Ihnen ein medizinisches Hilfsmittel verschreibt, erhalten Sie kein Rezept sondern eine Verordnung. Er verordnet Ihnen also Einlagen für die Schuhe, Prothesen, Brillen oder eben auch Hörgeräte.
Beim Einlösen dieser Verordnung beim Hörakustiker wird ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebener Kostenanteil fällig. Der beträgt aktuell (Stand April 2019) 10 Euro pro Ohr/Hörgerät.

Obwohl es im Grunde genommen falsch ist, bezeichnen viele (auch wir) diese Kostenbeteiligung der Versicherten als Rezeptgebühr.

Diese Gebühren ändern sich immer mal wieder aber im Prinzip dienen sie dazu, den Versicherten an den Kosten des Gesundheitswesens zu beteiligen. Bei Medikamenten soll diese Kostenbeteiligung auch ein wenig vor unnötiger Rezeptsucht mancher Patienten abschrecken.

Übrigens: Chronisch Kranke und Einkommensschwache können bei ihrer Krankenkasse in Bezug auf regelmäßig zu nehmende Medikamente Erleichterungen beantragen. Es muss dann nur noch ein einkommensabhängiger Gesamtbetrag pro Jahr maximal zugezahlt werden. Sprechen Sie hierüber bitte mit Ihrer Krankenkasse, das hilft Ihnen bares Geld zu sparen.

Ihren Kostenbeitrag für die Hörgeräte zahlen Sie immer direkt an den Hörakustiker, von dem Sie die Hörgeräte erhalten. Die Zahlung wird fällig, wenn Sie sich endgültig für Hörgeräte entschieden haben und vom Hörakustiker die Endrechnung erhalten. Für das probeweise Tragen von Hörgeräten müssen Sie keine „Rezeptgebühr“ bezahlen.

Fazit Rezeptgebühr:

Offiziell gibt es keine Rezeptgebühr für Hörgeräte. Es gibt einen Eigenanteil pro Hörgerät, der derzeit (August 2019) 10 Euro beträgt. Dieser Anteil (Rezeptgebühr) fällt pro Ohr, d.h. pro Hörgerät an. Es kann sein dass dieser Anteil zukünftig höher oder niedriger liegen wird.

https://dak.de

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | DocRiemenschnayder 22. Dezember 2021

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