Gehör und Hörgerät: Ein regelmässiger Check beim Fachmann ist Pflicht
Wer ein Hörgerät trägt, hat eine Höreinschränkung. Diese kann sich im Laufe der Zeit verschlimmern und es können Begleiterscheinungen auftreten.
Dieser Ablauf sollte engmaschig vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) und vom Hörakustiker überwacht werden.
Vorsorge für die Ohren ist wichtig
Im Laufe der Zeit verändert sich das Gehör. Dem muss durch eine eventuell notwendige Anpassung der Hörgeräte unbedingt Rechnung getragen werden.
Sonst schleicht sich eine Schwerhörigkeit trotz Hörgeräten ein. Der Betroffene bekommt es selbst kaum mit und wähnt sich in Sicherheit, weil er ja Hörgeräte trägt.
Er schiebt es möglicherweise auf die Hörgeräte, dass er zunehmend weniger hört. Dabei wäre durch eine Neuabstimmung der Hörsysteme viel zu erreichen.
Ob der Hörverlust sich verändert hat, können der Hörakustiker und der HNO-Arzt überprüfen.
Wir empfehlen, mindestens alle 6 Monate einen Kontrolltermin beim Hörakustiker zu machen, spätestens aber alle 12 Monate.
Der Hörakustiker kann auch durch das Otoskop sehen, ob sich beispielsweise ein Pfropf aus Ohrenschmalz gebildet hat.
Dann führt der nächste Weg zu Ohrenarzt, damit dieser Cerumenpfropfen entfernt werden kann.
Solche Pfropfen können sich bei jedem Menschen bilden, vor allem wenn viel mit Wattestäbchen im Ohr hantiert wird.
Bei Hörgeräteträgern kann es sein, dass durch das Tragen eines IdO-Geräts bzw. des Ohrpassstücks sich mehr Cerumen bildet und dieses beim Einsetzen der Geräte immer ein kleines bißchen in Richtung Trommelfell gedrückt wird.
Wie oft zum Ohrenarzt (HNO)?
Der Berufsverband der HNO-Ärzte rät allen Hörgeräteträgern, alle sechs Jahre beim HNO-Arzt zu Kontrolluntersuchungen zu erscheinen.
Das ist unserer Meinung nach zu lang. In 6 Jahren können sich die oben genannten Veränderungen zu echten Problemen ausgewachsen haben.
Deshalb raten wir, mindestens einmal im Jahr den HNO-Arzt aufzusuchen.
Bild: hoergeraete-info.net
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