Schwerhörige tragen Hörsysteme/-geräte, um ihre Höreinschränkung auszugleichen. Doch wann benötigen sie neue Hörgeräte? Neues Hörgerät, wann holen? Die Antworten erhalten Sie in diesem Artikel von unserem Hörexperten. Hörgeräte-Info.Net klärt neutral und unabhängig auf.
Wer Hörgeräte trägt, steht über kurz oder lang vor der Frage: „Wann neue Hörgeräte?“ Das führt uns zu der Frage: „Wie lange halten Hörgeräte?“ Nun, Hörgeräte sind auf eine durchschnittliche Lebensdauer von sechs Jahren ausgelegt. Nach dieser Zeit haben gesetzlich krankenversicherte Personen jedenfalls Anspruch auf neue Hörgeräte bzw. einen entsprechenden Festbetrags-Zuschuss von der Krankenkasse. Nach Ablauf dieser Zeit bekommt man meist auch keine Ersatzteile bzw. Reparaturen mehr vom Hersteller.
Wann neue Hörgeräte? Nach sechs Jahren
Im Idealfall halten Hörgeräte aber auch deutlich länger. Dann kann der Schwerhörige sie auch schon mal bis zu zwölf Jahre lang völlig problemlos tragen. Ausgetauscht werden müssen sie dann, wenn sie nicht mehr richtig funktionieren oder wenn sie schlicht und ergreifend kaputtgegangen sind. Bei alten Geräten lohnt sich eine Reparatur nur im Ausnahmefall und ist oft auch gar nicht möglich.
Anders sieht das aus, wenn der Hörverlust sich verschlechtert. Dann müssen Hörgeräte auch während eines laufenden Versorgungszeitraums (6 Jahre) ausgetauscht bzw. ersetzt werden. Eine Weile lang wird der Hörakustiker die Hörgeräte noch an den fortschreitenden Hörverlust anpassen können. Verschlechtert dieser sich aber gravierend, kann das oft mit den vorhandenen Geräten nicht mehr ausgeglichen werden.
In diesem Fall muss die veränderte Situation von einem Ohrenarzt überprüft und bescheinigt werden. Danach stehen ein Besuch beim Hörakustiker und ein Antrag bei der Krankenkasse an. Normalerweise hat der Schwerhörige ja erst nach sechs Jahren wieder einen Anspruch auf neue Hörsysteme. Wenn aber der Hörverlust den weiteren Gebrauch der vorhandenen Apparate nicht mehr zulässt, muss die Krankenkasse meist früher wieder neue, stärkere Geräte mitfinanzieren. Das geht aber nicht automatisch und so reibungslos wie die Erst- oder normale Folgeversorgung. Vielmehr muss das gut begründet sein und von der Kasse genehmigt werden.
Neue Geräte können auch fällig werden, wenn die bisherigen verloren wurden oder durch schlechte Behandlung kaputtgegangen sind. Hier tritt die Krankenkasse regelmäßig nicht ein. Sie hat einem ja bereits gute Hörsysteme mitfinanziert und jetzt muss derjenige für den Schaden einstehen, der ihn verursacht hat. Finanziell schwache Personen können aber versuchen, bei den Sozialbehörden einen Zuschuss zu beantragen, man kann sie ja nicht ohne Hörhilfen lassen.
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