Frau Leonore Hartmann (71) ist Rentnerin und benötigt Hörgeräte. Der Ohrenarzt hat ihr eine Verordnung ausgestellt, mit der sie gemeinsam mit ihrem Mann Horst (73) zu einem bekannten Hörakustiker gegangen ist. Im Nachhinein fühlen die Rentner sich an der Nase herumgeführt.
Nach Aussagen des Rentnerehepaares wurden sie herzlich nund freundlich von einem Angestellten des Hörakustikers empfangen.
Zu allererst fragte er nach der Verordnung des Ohrenarztes und nahm die entgegen, „für die Akten“.
Dann folgte ein einstündiges Beratungsgespräch. Dieses einstündige Gespräch, gespickt mit vielen Informationen, war für die Rentner schon etwas zu viel.
Horst Hartmann sagt dazu: „Am Ende rauchte uns der Kopf!“
Der Angestellte hatte den Rentnern auch ein Kassenhörgerät gezeigt. Das dauerte aber nach Angaben der Schwerhörigen nur 3 Sekunden. „Der Mann legte ein großes Hörgerät hin und ein ganz kleines daneben: ‚Das hier ist ein leistungsfähiges modernes Hörgerät. Das andere werden Sie ja nicht wollen, das ist ein billiges Kassengerät. Die taugen nichts.“
„Was hätten wir darauf sagen sollen?“, fragt der Renter sich jetzt im Nachhinein, „Wir verstehen doch von alledem nichts und wenn der Fachmann das sagt, dann glauben wir das. Man will ja auch nichts falsch machen und am falschen Ende sparen.“
Nach den üblichen Hörtests passte der Hörakustiker der schwerhörigen Rentnerin zwei Hörgeräte der Marke Oticon testweise an.
„Mit diesen Hörgeräten werden Sie wieder wunderbar hören können. Die sind genau richtig für Ihre Art der Schwerhörigkeit.“
Diese Hörgeräte sollte die Rentnerin nun 14 Tage zur Ausprobe tragen. Schon am nächsten Wochenende sollte sie jedoch an einer Hörschule teilnehmen. Das tat Leonore Hartmann auch. „Es wurden uns Wörter und Sätze gesagt. Die Frau erklärte mir und vier anderen Kunden, auf was wir achten müssen und wie Batterien an Hörgeräten gewechselt und Akkus aufgeladen werden.“
Am Ende des ersten Beratungsgesprächs bekam das Ehepaar Hartmann eine Reihe von Zetteln vorgelegt, die Frau Hartmann unterschreiben musste.
Herr Hartmann: „Wer liest sich das schon alles durch? Wir waren doch beim größten Betrieb in der Region. Die haben 3 oder 4 Filialen und einen sehr guten Ruf. Das war eine lange Datenschutzsache, die meine Frau unterschrieb und eine Empfangsbestätigung für die beiden Hörgeräte, sowie einige Blätter für die Krankenkasse.“
Aber was hatte Frau Hartmann wirklich unterschrieben?
Erst im Nachhinein und nach mehreren Telefonaten mit uns wurde klar, dass Frau Hartmann einmal eine Verzichtserklärung unterschrieben hatte. Darin verzichtete sie auf das Ausprobieren von zuzahlungsfreien Kassengeräten und erklärt ausdrücklich, dass sie teurere Geräte wünscht. Ein anderes Formular beziffert den Wert der zweistündigen Hörschulung auf 300,- Euro. Diese müssen dann nicht bezahlt werden, wenn das Ehepaar Hartmann die Hörgeräte auch bei diesem Hörakustiker kauft. Entscheiden sich die Hartmanns für einen anderen Hörakustikerbetrieb, müssen sie diese 300,- Euro bezahlen.
Inzwischen haben die Rentner mitbekommen, dass auch Kassenhörgeräte vom Typ Phonak Vitus BTW-micro völlig ausreichen.
Hierfür will ein anderer Hörakustiker, den sie auf unseren Rat aufsuchten, exakt 20 Euro Rezeptgebühr.
Für die Oticon-Geräte hätte das Ehepaar Hartmann 3.600 Euro zuzahlen müssen, also 1.800 Euro pro Gerät. Mit der Zahlung der Krankenkasse hätte der Hörakustiker also 5.000 Euro abgerechnet.
„Mir egal!“, sagt Herr Hartmann jetzt: „Die 300 Euro zahle ich dem gerne! Hauptsache, wir müssen da nicht mehr hin. Die Schulung war ja ganz okay und mit den Oticon-Geräten hat meine Frau wunderbar gehört. Jetzt hat sie aber welche von einem anderen Hersteller, die nur 327 Euro Zuzahlung pro Ohr kosten. Sogar die Vitus-Hörgeräte waren völlig okay. Aber meine Frau fand diese, die sie jetzt hat (Unitron) noch etwas chicer. Aber unterm Strich haben wir 3.000 Euro gespart. Das haben wir Ihnen von hoergeraete-info.net zu verdanken.“
Es war übrigens ein Anruf und ein Besuch bei der Krankenkasse notwendig, um mit dem anderen Hörakustiker ins Geschäft kommen zu können. Die erste Firma hatte die Verordnung schon eingereicht, so als ob die Hartmanns den endgültigen Auftrag schon erteilt hätten.
Es ist also ganz wichtig, bis auf die Datenschutzerklärung und die Empfangsbestätigung für die Hörgeräte nichts zu unterschreiben.
Die Verordnung vom Arzt kann sich der Hörakustiker kopieren oder abfotografieren. Sie wird ihm erst ausgehändigt, wenn sich der Kunde endgültig dafür entschieden hat, bei ihm auch Hörgeräte zu beziehen.
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