Eine 90-jährige Rentnerin soll möglicherweise vor den Kadi, weil sie ihren Fernsehapparat wegen ihrer Schwerhörigkeit zu laut eingestellt hat.
Daraus läßt sich vortrefflich eine Schlagzeile formulieren und ein auflagenträchtiger Zeitungsbericht machen.
So auch in der österreichischen Publikation HEUTE1:
mieter-Zwist im Gemeindebau: Ein Nachbar fühlt sich von zu lautem Fernsehen gestört, überlegt nun sogar, die Betroffene zivilrechtlich zu (ver)klagen.
Weiter heißt es dort:
Die … Frau selbst gebe zwar zu, schwerhörig zu sein, streitet aber die Vorwürfe der Lärmbelästigung ab und verweist auf ihr funktionierendes Hörgerät, das sie stets benutze.
Was ist davon zu halten?
Das Tragen von Hörgeräten allein, stellt keine Garantie dafür dar, dass der Schwerhörige damit auch gut fernsehen kann.
Ist die Akustik im Fernsehzimmer ungünstig, oder sind die Hörgeräte älter oder nicht auf das TV-Erlebnis hin optimiert, kann es durchaus sein, dass auch mit Hörgeräten laut gestellt werden muss.
Vor allem ältere Hörgeräteträger merken oft gar nicht, wie laut sie den Fernseher aufdrehen müssen, um gut verstehen zu können.
Die manchmal vordringliche Musiküberlagerung von Dialogen, die auch gute hörenden Zuschauern Probleme bereitet, tut ein übriges.
Lebt der Hörgeräteträger dann auch noch allein, gibt es keine Person, die ihn auf die Lautstärke aufmerksam machen kann. Und da der Schwerhörige im Glauben lebt, gar nicht so laut fernzusehen, sucht er auch nicht nach Abhilfe.
Ich habe es übrigens selbst schon vor einigen Jahren so erlebt, dass eine ältere Dame bei geöffneten Fenstern so laut ferngesehen hat, dass nachts um 3 Uhr dann die Polizei anrücken musste, um für Ruhe zu sorgen. Nur mit Stroboskopblitzlichtern, die die Beamten auf die geöffneten Fenster richteten, war die alte Dame überhaupt „anzusprechen“. Sie hörte weder Klopfen, noch Klingeln.
Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Abhilfe schaffen natürlich Hörgeräte, die TV-Ton übertragen können. Für ältere Geräte gibt es Lösungen zum Anstecken und Umhängen, moderne Hörgeräte können einfach via Bluetooth mit dem Fernseher gekoppelt werden.
Sehr einfach ist der TV-Ton aber auch mit Kinnbügelhopfhörern auf die Ohren zu bekommen. Auch die gibt es komfortabel drahtlos.
Es ist aber vollkommen falsch, hier eine arme Schwerhörige darzustellen, der hochbetagt nun Unrecht widerfährt.
Wir halten es für durchaus wahrscheinlich, ohne den oben geschilderten Fall im Detail zu kennen, dass mitunter Schwerhörige auch so laut fernsehen, dass die Nachbarschaft erheblich gestört wird.
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Bild: geralt / Pixabay
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