Berechnung des GdB bei Hörstörungen
(für den Schwerbehindertenausweis in Deutschland)
Maßgebend für die Berechnung des „Grad der Behinderung“ für den Schwerbehindertenausweis, sind seit Januar 2009 die Versorgungsmedizinische Verordnung“ (davor waren es die „Gutachterlichen Anhaltspunkte“. Sie können das PDF z.B. hier laden:
https://www.schwerhoerigenforum.de/download/Versorgunsmedizinische_Grundsaetze.pdf
Die „VersMedV“ hat den Status eines Gesetzes und ist daher verbindlich für Gutachter, Sachbearbeiter des Versorgungsamtes und natürlich auch für Richter.
Wenn Sie sich mit der Berechnung des GdB befassen, tun Sie dies in der Regel, weil Sie mit dem vergebenen GdB Ihres Versorgungsamtes nicht einverstanden sind, oder weil Sie die Berechnung im Vorfeld des Antrages selbst vornehmen möchten um evtl. zu prüfen ob sich
der Aufwand überhaupt lohnt. In die Berechnung fließt ein:
• der Hörverlust auf beiden Ohren
• Sprachstörungen
• das Alter in dem die Hörstörungen aufgetreten sind
(zu beachten vor dem 7. Lebensjahr und vor dem 18. Lebensjahr)
• weitere Behinderungen
Die wichtigste Grundlage für die Bestimmung des Hörverlustes ist ein sog. Audiogramm.
Dieses dient zur subjektiven Erfassung des Hörvermögens eines Menschen. Es wird zumeist vom HNO-Arzt, vom Kinderarzt oder vom Hörgeräte-Akustiker für beide Ohren einzeln aufgenommen. Bei Kleinkindern (die noch nicht aktiv bei der Erstellung eines Audiogrammes
mitarbeiten können) verwendet man auch die Werte einer BERA. Hier werden in einer leichten Sedierung des Kindes Klicks oder Töne auf die Ohren geleitet und dann mittels Elektroden an verschiedenen Stellen des Kopfes/Gehirns Werte gemessen und so die Hörschwelle
des Kindes bestimmt. Solch eine BERA ist meist nicht sehr genau, aber zumindest ein erster objektiver Anhaltspunkt über die Hörfähigkeit des Kindes.
Maßgebend sind die Werte ohne Hörgeräte oder CI
In Kapitel 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan (etwa auf Seite 33 im oben angegebenen PDF)
steht dazu folgender Abschnitt:
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des
Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.
Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Folgendes Rechenbeispiel (nächste Seite) veranschaulicht die Bestimmung des Hörverlustes und die Einstufung des GdB:
Hierzu gehört:
- Schwerbehindertenausweis Hörgerät - Schwerbehinderung schwerhörig - Teil 1
- Schwerbehinderung Schwerhörigkeit - Teil 2
- Grad der Behinderung - Hörgerät - schwerhörig - Behindertenausweis - Teil 3
- Prozente - Behinderung - Hörgerät - Ausweis - Teil 4
- Behinderung - Versorgungsamt - Hörgeräte - Schwerhörigkeit - Teil 5
- Schwerbehindertenausweis bei Hörverlust, Hörgerät und Schwerhörigkeit - Teil 6
- Schwerbehindert mit Hörgerät? So bekommen Sie den Schwerbehindertenausweis - Teil 7
- Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit und Hörgerät - Teil 8
- Antrag auf Behindertenausweis - Schwerbehinderung Hörgerät - schwerhörig - Teil 9
Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
- schwerbehindertenausweis1: Pd
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: anerkannt, anerkennung, behindertenausweis, behinderung, gdb, grad der behinderung, hörgerät, k taub, prozente, schwerhörig, schwerhörigkeit, taubheit, Versorgungsamt