Merkzeichen
In der „VersMedV“ werden die Merkzeichen vorwiegend ab Seite 114 (Teil D) behandelt. Merkzeichen „GL“ (Gehörlosigkeit) „VersMedV“ Seite 116
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
Merkzeichen „RF“ (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)
Die Vergabe des Merkzeichens ist nicht bundeseinheitlich geregelt, allerdings ähneln sich die landesrechtlichen Vorschriften sehr stark. Hier ein Auszug aus der bayrischen Regelung:
Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung.
Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit)
„VersMedV“ Seite 13 ee)
Bei Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist Hilflosigkeit ab Beginn der Frühförderung und dann – insbesondere wegen des in dieser Zeit erhöhten Kommunikationsbedarfs – in der Regel bis zur Beendigung der Ausbildung anzunehmen. Zur Ausbildung zählen in diesem Zusammenhang:
der Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch, eine berufliche Erstausbildung
und Weiterbildung sowie vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung.
Hierzu gehört:
- Schwerbehindertenausweis Hörgerät - Schwerbehinderung schwerhörig - Teil 1
- Schwerbehinderung Schwerhörigkeit - Teil 2
- Grad der Behinderung - Hörgerät - schwerhörig - Behindertenausweis - Teil 3
- Prozente - Behinderung - Hörgerät - Ausweis - Teil 4
- Behinderung - Versorgungsamt - Hörgeräte - Schwerhörigkeit - Teil 5
- Schwerbehindertenausweis bei Hörverlust, Hörgerät und Schwerhörigkeit - Teil 6
- Schwerbehindert mit Hörgerät? So bekommen Sie den Schwerbehindertenausweis - Teil 7
- Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit und Hörgerät - Teil 8
- Antrag auf Behindertenausweis - Schwerbehinderung Hörgerät - schwerhörig - Teil 9
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Schwerhörigenforum.de
Für Eltern und Betroffene
Dokument (PDF): Berechnung des GdB bei Hörstörungen
Downloadlink: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
- schwerhbehindertenausweis2: Pixabay
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: anerkannt, anerkennung, behindertenausweis, behinderung, gdb, grad der behinderung, hörgerät, k taub, prozente, schwerhörig, schwerhörigkeit, taubheit, Versorgungsamt