Die Präqualifizierung ist eine vor dem Eintritt in den Wettbewerb erforderliche Eignungsprüfung, bei der ein Leistungserbringer seine Fachkenntnis und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen muss. Gerade im Bereich der Hilfsmittelversorgung, speziell dem gefahrengeneigten Gesundheitshandwerk der Hörakustik, ist das nicht zuletzt Verbraucherschutz. Gemäß § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V können daher nur solche Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkassen sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Durch eine erfolgreiche Präqualifizierung kann diese Leistungsfähigkeit gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk: In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit rund 6.400 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk ca. 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen.
Quelle:
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