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Hörgeräte und EMV – Elektromagnetische Verträglichkeit

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Der Begriff elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet die Fähigkeit von technischen Geräten, andere Geräte nicht durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören oder durch andere Geräte gestört zu werden.

Hörgeräteträger kennen das. Manchmal stören Handys aber vor allem DECT-Schnurlostelefone das Hörgerät.
Inzwischen hat sich da viel getan, moderne digitale Hörgeräte sind konstruktionsbedingt weniger empfindlicher, als die nahezu ausgestorbenen analogen Hörgeräte.
Aber auch bei diesen kommt es mitunter zu Störungen durch Handys und Schnurlostelefone.

Die Hörgeräte sind gemäß der EG-Richtlinie 93/42 sogenannte 2a Produkte, gehören also zu den medizinischen Hilfsmitteln mit einem mittleren Gefährdungspotenzial für den Nutzer dieser Geräte.

Elektromagnetische Emissionen dürfen die Einstellungen der Hörgeräte nicht verändern, auch dürfen durch die Emissionen keine Geräusche erzeugt werden, die das Restgehör schädigen könnten.

Eine weitere Gefahrenquelle für den Hörgeräteträger sind Materialien, die Allergien oder entzündliche Prozesse auslösen könnten. Daher wird ein Fertigungsbetrieb nur dann durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele Hörgerätehersteller bieten metallisierte oder teilmetallisierte Gehäuseschalen an. Dabei ist der Innenraum des Gehäuses ganz oder teilweise mit einer dünnen Metallschicht überzogen. Manche Firmen bieten auch eine nachträgliche Metallisierung an.

Hoergeraet

© Wohlrab Beschichtungen
Beispiel für eine professionelle metallische Innenbeschichtung von Hörgeräteschalen.

https://www.wohlrab.de/de/lohnbeschichtung/

Solche Metallisierungen wirken wie ein Faradayscher Käfig. Sie ist aber nur einige Mikrometer dick und somit ist ihre Leitfähigkeit nicht besonders hoch, deshalb ergibt sich lediglich eine Dämpfung, die eventuell nicht ausreichend ist. Außerdem besteht ein Gehäuse aus zwei Hälften, zwischen den Metallisierungen besteht eine Lücke, die eventuell die Dämpfung erheblich beeinträchtigt.

Es sind zwar keine Fälle bekannt, in denen ein Handy oder DECT-Telefon ein Hörgerät beschädigt hätten, aber Störungen sind nach wie vor nicht ausgeschlossen, auch wenn sie deutlich seltener geworden sind.

Deshalb sollte bei der Neuanpassung von Hörgeräten immer ein Test mit dem Handy des Hörgeschädigten und mit einem schnurlosen DECT-Telefon durchgeführt werden. Außerdem sollte der Hörgeschädigte immer darauf hingewiesen werden, dass er beim Kauf eines Handys gründlich testet, ob das Hörgerät gestört wird. Dazu sollte sich das Handy in einer ungünstigen Empfangslage befinden, wo man weniger guten Empfang hat. Dann nämlich erhöhen Handys ihre Sendeleistung und könnten am meisten stören.

Bild: beear / Pixabay

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2018 | DocRiemenschnayder 8. August 2018

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