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Hörgeräte auf Kassenleistung – 10 erstaunliche Fakten

Hörgeräte auf Kassenleistung

Hörgeräte auf Kassenleistung: Wer gesetzlich versichert ist, hat bei gewissen Kriterien, Anspruch auf Hörsysteme. Wir geben Ihnen 10 schnelle Fakten dazu.

Diese werden Ihnen als Versichertem einer Kasse von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen (ausgenommen Rezeptgebühr 10,-€ je Hörsystem)

Diese sogenannten Kassen-Hörsysteme (Kassenhörgeräte) sind nach vorheriger Untersuchung Ihres Hals-Nasen-Ohren Arztes verordnungsfähig.

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Mit einer solchen Verordnung erhalten Sie beim Hörakustiker ein qualitativ hochwertiges Hörsystem. Dabei können Sie, je nach Hörverlust, zwischen einem Hinter-dem-Ohr sitzenden oder einem unauffälligen Im-Ohr sitzenden Hörsystem wählen.

Sollten Sie sich für ein qualitativ höherwertiges Hörsystem entscheiden, so wird der Kassenanteil mit angerechnet.

Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit ich eine Verordnung über Hörsysteme erhalte?

  1. Der Hörverlust muss zwischen 500Hz und 4000Hz bei mindestens einer Prüffrequenz 30 Dezibel oder größer vorweisen.
  2. Das Sprachverstehen (Einsilber) darf bei einer Umgangssprache von 65 Dezibel nicht größer als 80% sein.
  3. Der Hörsystemträger muss das Hörsystem akzeptieren.
  4. Der Hörsystemträger kann die Hörsysteme selbstständig bedienen.
  5. Welche Kriterien muss ein Hörgeräte auf Kassenleistung erreichen?

  6. Digitaltechnik
  7. 4 Frequenzkanäle
  8. 3 Hörprogramme
  9. Rückkopplungsunterdrückung
  10. Störgeräuschunterdrückung
  11. Wie finde ich den richtigen Hörakustiker?

Unsere Ratschläge zu Hörgeräten auf Kassenleistung

Kassengeräte können ausreichen

Hörsysteme, die komplett von der Krankenkasse übernommen werden, reichen in der Regel vollkommen aus, um auch Ihren Hörverlust wirkungsvoll auszugleichen. Zunächst einmal besteht überhaupt kein vernünftiger Grund dafür, irgendeinen Betrag hinzu zu bezahlen. Auch wenn der Hörakustiker das gerne möchte.

Teurere Hörgeräte können mehr

Trotzdem haben die zuzahlungspflichtigen Hörsysteme durchaus ihre Berechtigung. Sie werden nicht umsonst am meisten verkauft. Denn sie bieten dann doch mehr Hörprogramme, mehr Einstellkanäle und zahlreiche Zusatzfunktionen, die zur reinen Hörverbesserung oft nicht grundlegend von Bedeutung sind.

So gehen Sie am besten vor

Dennoch sollten Sie unbedingt die „kostenlosen“ Hörgeräte auf Kassenleistung ausprobieren. Sie können diese kostenlos zur Probe tragen und der Hörakustiker ist verpflichtet, Ihnen diese Geräte auch zu zeigen. Bestehen Sie darauf, dass diese Geräte optimal eingestellt werden. Wenn sie nicht gut klingen, beschweren Sie sich! Denn auch diese Kassenhörgeräte auf Kassenleistung klingen ordentlich, wenn sie richtig eingestellt sind.

Dann erst folgt der nächste Schritt

Nach dem Probetragen können Sie sich überlegen, ob Ihnen der Funktionsumfang und der Klang, sowie die Hörverbesserung ausreichen. Ist das nicht der Fall, lassen Sie sich das nächstbessere Hörgerät mit einer geringen Zuzahlung zeigen und tragen es zur Probe. So tasten Sie sich allmählich an die Preisstufe und Leistungsstufe heran, die für Ihren Hörverlust am besten geeignet ist.

Es ist ein Ammenmärchen, dass man gutes Hören kaufen kann. Es stimmt nicht, dass man für mehr Geld auch besseres Hören bekommt.

Hörgeräteakustiker Abzocker
Probleme mit dem Hörgerät

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Thomas von Görditz 21. April 2024

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