Beim Autofahren darf man kein Handy in die Hand nehmen. Das sollte mittlerweile jedem klar sein.
Aber kaum ein Verbot wird so vehement mit Füßen getreten, wie dieses. Tagtäglich begegnen mit anderen Autofahrer und Autofahrerinnen, die völlig ungeniert mit dem Smartphone am Ohr Auto fahren.
Meiner Meinung nach sollte das noch viel stärker kontrolliert und bestraft werden, passieren doch immer mehr Unfälle, weil Autofahrer durch elektronische Spielereien abgelenkt sind.
Aber: Was ist denn eigentlich mit Hörgeräten? Hörgeräte sind doch heutzutage in der Lage, via Bluetooth-Streaming Musik und Podcasts abzuspielen und via Sprachsteuerung alle möglichen Geräte zu steuern.
Gehören sie damit nicht auch zu den verbotenen Geräten?
Schauen wir uns an, was im Gesetzestext steht:
§ 23
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
1)
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch (…) Geräte (…) beeinträchtigt wird.
(…)
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze (…) Blickzuwendung zum Gerät erfolgt (…).
Das sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik (…), insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Handelt es sich dabei um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.
Wir haben den Gesetzestext für Sie mal etwas bereinigt und lichter lesbar gemacht.
Hörgeräte mit Streaming-Funktion gehören nach unserem Dafürhalten zu den elektronischen Geräten, die vom Gesetz erfasst werden.
Zwar könnte man sich auf den Standpunkt stellen, es handele sich ja um medizinische Hilfsmittel. Aber wenn diese medizinischen Hilfsmittel nicht zum medizinischen Ausgleich einer Behinderung genutzt werden, sondern als Gerät der Freizeitgestaltung und des Komforts, könnte sich ein Richter auf den Standpunkt stellen, das habe mit der Gesundheitsversorgung nichts zu tun.
Hierbei geht es aber nur um die grundsätzliche Einordnung.
Denn wir müssen die Hörgeräte weder in die Hand nehmen, noch halten. Damit sind Hörgeräte wiederum raus aus der Liste der verbotenen Gegenstände im Auto.
Und wir müssen dem Gerät nicht einmal unseren Blick zuwenden, sondern allenfalls einmal mit einem Fingerdruck auf den Taster einen Anruf annehmen oder eine Steuerung einleiten.
Der Hauptgedanke ist, dass Hörgeräte medizinische Hilfsmittel sind.
Könnte ohne sie Musik gehört werden, ist die Nutzung des Hörgeräts als Musik-Ohrhörer keine medizinisch notwendige Nutzung.
Ist das Gehör so schlecht, dass ohne die Streamingfunktion auch Musik oder Nachrichten nicht verstanden werden könnten, dann ist es eine medizinische Nutzung.
Wer allerdings nachweisen wollte, was Sie gerade mit Ihrem Hörgerät hören, das müsste erst einmal erlebt werden.
Außerdem ist es Ihnen als Hörgeräteträger auch durchaus erlaubt, den Taster des Hörgerätes während des Autofahrens zu betätigen. Anders können Sie Ihr Hörgerät ja nicht bedienen. Die Verwendung einer Handyapp ist hingegen verboten, da Sie dafür ja das Handy verbotswidrig in die Hand nehmen müssten.
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