Leserzuschrift
Meine 83-jährige Mutter ist dringend auf ihre Hörgeräte angewiesen. Sie legt diese abends immer in den umgedrehten Deckel einer Nivea-Dose. Das ist sie so gewöhnt und so bleiben die Geräte beisammen und auch wenn mal eine Batterie rausfällt, ist die in dem Deckel gut wiederzufinden.
Am Dienstag ist nun folgendes passiert:
Eine Pflegerin kam morgens ins Zimmer, um meiner Mutter beim Waschen zu helfen. Dabei steiß diese Pflegerin den Deckel vom Nachttisch und ist dann auf die Hörgeräte getreten.
„Ach, da ist bestimmt nichts passiert!“, hat sie gesagt und meiner Mutter die Geräte gegeben. Auf den ersten Blick sahen die auch gut aus. Doch sie funktionieren nicht mehr.
Ich war am Mittag da und habe festgestellt, dass das Gehäuse jeweils längs gebrochen ist. Die Geräte knarzen, wenn man sie mit den Fingern etwas drückt. In einem klappert es auch.
Die Hörgeräte sind also nun defekt. Die Pflegerin sagt, meine Mutter trage die Schuld, weil so ein Dosendeckel kein richtiger Aufbewahrungsort für so empfindliche Geräte sei.
Die Heimleitung nimmt sich der Sache nicht an, weil meine Mutter das ihrer Haftpflicht melden müsse.
Nun habe ich die Haftpflicht aber schon vor 3 Jahren gekündigt, weil meine Mutter das Heim sowieso nicht mehr verlassen kann.
Wer bitte zahlt für die Hörgeräte? Sie braucht die dringend und neue gibt’s erst in 2 Jahren.
Selbstverständlich muss unserer Ansicht nach das Altenheim für die Kosten aufkommen.
Der Schaden wurde durch eine Beschäftigte des Heims verursacht.
Es ist nichts Ungewöhnliches, dass Menschen (vor allem ältere) kleine Blechdosen und deren Deckel zur Aufbewahrung von Gegenständen benutzen.
Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob die Hörgeräte in einem Dosendeckel lagen oder lose auf dem Nachttisch.
Die Hörgeräte sind durch eine Handlung der Pflegerin kaputt gegangen, Punkt.
Zunächst würde ich also den Heimträger in der Pflicht sehen. Inwieweit dann die Pflegerin selbst oder deren Haftpflichtversicherung greift, ist der nächste Schritt.
Inwieweit dann gezahlt wird, ist vom Einzelfall abhängig. Grundsätzliche Aussagen lassen sich pauschal nicht treffen.
Eine Privathaftpflicht Ihrer Frau Mutter hätte unserer Meinung nach sowieso nichts genutzt. Denn die zahlt ja nur, wenn Ihre Mutter jemand anders einen Schaden zugefügt hätte.
Es ist aber auch so, dass Ihre Mutter gemäß § 33 SGB V und weiteren Rechtsnormen als „gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln hat, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.“
Dort wird auch wird festgehalten, dass der Anspruch immer auch die notwendige Änderung, die Instandsetzung und die Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln umfasst.
Ein Antrag bei der Krankenkasse ist also ebenfalls sinnvoll.
Desweiteren sollten Sie zunächst einmal bei einem Hörakustiker feststellen lassen, was an den Geräten überhaupt kaputt ist.
Wir halten es durchaus für möglich, dass die Geräte noch zu retten sind, aber das kann nur der Hörakustiker durch Inaugenscheinnahme feststellen.
Hinweis:
Diese Einschätzung gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Foto: futurezine
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