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Gehörlose und Schwerhörige durch Maskenpflicht benachteiligt

Maske

Gehörlose und Schwerhörige lesen das Gesprochene von den Lippen ihres Gesprächspartners ab. In der Corona-Krise gilt aber nahezu überall Schutzmaskenpflicht. Da die Masken sinnvollerweise den Mund bedecken, haben Gehörlose und Schwerhörige nun Schwierigkeiten, das gesprochene Wort abzulesen.

Es spielt keine Rolle, ob die Betroffenen das Ablesen von den Lippen gelernt haben. Instinktiv liest jeder neben der Wahrnehmung der akustischen Sprache auch von den Lippen ab. Bei Normalhörenden spielt das keine so große Rolle, aber bei Schwerhörigen dient dieses automatische und unbewußte Ablesen zur Unterstützung ihres Sprachverständnisses.
Gehörlose sind, noch weiter gehend, auf das Ablesen von den Lippen oft komplett angewiesen, wenn sie mit Menschen kommunizieren, die die Deutsche Gebärdensprache DGL nicht beherrschen.

Was aber tun in diesen Zeiten?

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Die Mund-Nase-Schutzmasken haben den Zweck, dass die beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehenden Tröpfchen in der Atemluft etwas gehemmt werden. Gemeinsam mit einer genügend langen Händehygiene, der Einhaltung der Nies- und Hustenregelungen und der Berücksichtigung des empfohlenen Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern wird so ein gewisses Maß an Infektionsschutz gewährleistet.
Vorgeschrieben sind Schutzmasken derzeit beispielsweise bei Einkäufen und etlichen anderen Erledigungen.

Das Robert-Koch-Institut sagt, dass auch ansonsten immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, unbedingt die übrigen oben genannten Maßnahmen einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für die Abstandsregel.

Daraus kann man unserer persönlichen Meinung nach auch den Umkehrschluß ziehen.
Trifft nun ein Hörender auf einen Gehörlosen, und stehen andere Hilfsmittel wie Papier und Stift nicht zur Verfügung, kann unter strikter Einhaltung der 1,5 Meter-Distanz auch kurzzeitig von der Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske abgesehen werden.
Das gilt aber nur für den Ausnahmefall.

Betriebe in denen Gehörlose beschäftigt sind und in denen Maskenpflicht besteht, müssen auf andere Weise eine geeignete Kommunikation sicherstellen.

Bild von Juraj Varga auf Pixabay

Bildquellen:
  • maske-pixabay: Pixabay

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

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