Diese Hörgeräte sind absolut neuwertig. Abgabe wegen Trauerfall. Anschaffung im Juli 2016.
Es gibt einen Wartungsvertrag von der Kasse dazu, da können Sie gleich loslegen. Die teuren Batterien sind auch dabei. Sogar mit teuren Ohrenadaptern! Gleich einsetzbar! Original-Rechnung und Serviceheft geben wir dazu. Neupreis 4781,00 €!!! Wir geben Sie für sagenhafte 3.000 € ab. Jetzt sparen!
So lautet eine Kleinanzeige im Netz.
Sie ist typisch für viele hundert solcher Anzeigen. Allerdings wissen die Anbieter nichts über Hörgeräte.
Der Laie sieht den hohen Anschaffungspreis und denkt, diese Geräte müssen ja ordentlich was wert sein. Mit ihrem Verkauf können wir der Erbmasse sicher noch 3.000 € hinzufügen.
Doch das ist leider viel zu kurz gedacht.
Wir schauen uns das Angebot einmal gemeinsam mit Ihnen näher an.
Absolut neuwertig
Kauft man sich einen teuren LED-Fernseher im Juli 2016, so ist der zwei Jahre später auch noch so gut wie neu.
Ein Hörgerät ist bis dahin rund 10.800 Stunden gelaufen.
Es hat bei einer Gesamtlebenserwartung von durchschnittlich 6 Jahren also schon 1/3 seiner Lebenszeit „abgearbeitet“.
Von „absolut neuwertig“ kann da keine Rede sein.
Wartungsvertrag
Anders als bei Autos oder ähnlichen Gebrauchsgütern gibt es bei Hörgeräten keine Wartungsverträge.
Es gibt preisgünstige und gute Hörgeräte, die man als Sachleistung über den Hörakustiker von der Krankenkasse ohne Zuzahlung bekommt.
Der Hörakustiker erhält mit der Übergabe der Geräte an den Kunden von der Krankenkasse eine Gutschrift für 6 Jahre Wartung und Reparatur.
Dieser Betrag ist auf die Kassenhörgeräte berechnet.
Bei teureren Geräten, bei denen man eine Zuzahlung leisten muss, ist nur ein geringer Teil der Kosten durch diese Kassenzahlung abgedeckt. Für alles, was über die Reparatur eines leicht zu reparierenden Kassengerätes hinausgeht, muss der Hörgerätekunde selbst in die Tasche greifen.
Die angebotenen Hörgeräte gehören mit 7 Programmen und 20 Kanälen zu den Geräten der oberen Mittelklasse. Das wird auch am ursprünglichen Preis deutlich.
Also wird der neue Besitzer im Falle von Reparaturen trotz „Wartungsvertrag“ selbst in die Tasche greifen müssen.
Noch schlimmer: Die Service-Pauschale wird als Gesundheitsleistung für einen bestimmten Versicherten individuell geleistet.
Eine andere Person kann diese Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Der sogenannte Wartungsvertrag ist also überhaupt nichts wert.
Neue Ohradapter
Die Geräte waren bei dieser Kleinanzeige mit abgebildet. Zu sehen waren individuell gefertigte Otoplastiken mit einer unglaublichen Verschmutzung durch Ohrenschmalz.
Diese Otoplastiken kann man tatsächlich als „Ohradapter“ bezeichnen. Aber sie wurden für den leider Verstorbenen einmal maßgefertigt. Im Ohr eines anderen Menschen taugen sie nichts, sie passen schlicht und ergreifend nicht.
Also sind die „Ohradapter“ eher ein Ausschlußgrund, als ein Kaufargument.
Die teuren Batterien
Ein Jahresvorrat an Batterien kostet zwischen 15 und 30 Euro. Von teuer kann da keine Rede sein.
Auch das ist kein Argument. Hier sind 18 Batterien dabei, die einen Wert von 4,50 € haben.
Rechnung und Serviceheft
Schön, die kann sich der neue Besitzer einrahmen. Beide Dokumente berechtigen ihn weder dazu, kostenlose oder günstige Reparaturen in Anspruch zu nehmen, noch zu sonstwas.
Hörakustiker
Wir haben schon viel über gebrauchte Hörgeräte geschrieben.
Der Hörakustiker finanziert seinen Betrieb und seine Tätigkeit auch aus dem Hörgeräteverkauf.
Wenn nun jemand mit gebrauchten Hörgeräten kommt, wird der Hörakustiker nicht begeistert sein.
Auf jeden Fall darf man sich darauf einstellen, dass man alles selbst bezahlen muss.
Alles über gebrauchte Hörgeräte
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: erbschaft, gebrauchte, Hörgeräte, sw, todesfall, verstorben