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Hörakustiker

Fotos beim Hörakustiker?

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Ich hoffe, Sie können mir etwas Aufklärung geben. Bei einer kostenplfichtigen Anwaltseite habe ich Auskünfte bekommen, die von Urteilen und Paragraphen nur so wimmeln und die ich nicht verstehe.
Sie sind doch aber Hörgeräteexperten und es geht um einen Hörgeräteakustiker (Adresse anbei).

Bei meinem Hörakustiker ist es so, dass jeder neue Kunde kurz fotografiert wird.
Mir ist nicht klar, wofür die Fotos genutzt werden.
Wissen Sie, warum ich da fotografiert werde (Portrait)?
Ist das überhaupt erlaubt (DSGVO)?
Kann ich den Fotos widersprechen?
Kann ich nachträglich verlangen, dass die Fotos gelöscht werden?

Es wäre toll, wenn ich hier verständliche Antworten bekomme.

Der Hörakustiker fotografiert Sie, um Sie kundenfreundlicher bedienen zu können.
Dieses Foto wird mit Ihren Kundendaten im Rechner abgelegt und dient zu schnellen Identifizierung, wenn Sie in den Laden kommen.
Einen anderen Zweck verfolgt der Hörakustiker auf Nachfrage damit nicht.

Ende April haben Sie eine Datenschutzerklärung vom Hörakustiker erhalten und ein Exemplar unterschrieben.
In dieser Erklärung wird exakt erklärt, was der Akustiker mit Ihren Daten macht und wie sie gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden.
Sie haben zugestimmt, dass der Hörakustiker die notwendigen Angaben zu Ihrem Versichertenverhältnis und den berechneten Dienstleistungen an Ihre Krankenkasse und ggfs. an den Ohrenarzt weiterleitet. Desweiteren haben Sie zugestimmt, dass der Akustiker Ihre persönlichen Daten auf seinem Rechner speichern darf.

Das gilt explizit auch für das angefertigte Foto.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten zu bekommen.
Hierzu müssen Sie schriftlich oder persönlich bei dem Hörakustiker die Auskunft erbitten.

Sie können dann verlangen, dass die personenbezogenen Daten ganz oder teilweise gelöscht werden.
Das gilt insbesondere bei Beendigung Ihrer Kundenbeziehung zum Akustiker.
Dieser wird die Daten dann (sofern nicht mehr benötigt) umgehend löschen.
Es kann aber sein, dass dem Löschungsersuchen andere Pflichten entgegenstehen, etwa die Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen für das Finanzamt.
Dann werden die Daten erst gelöscht, wenn diese Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Da das Foto nicht für die Kommunikation mit der Krankenkasse benötigt wird und auch nicht zu den Unterlagen gehört, die gesetzlich aufgehoben werden müssen, können Sie die Löschung Ihres Bildes sofort verlangen.

Sie müssen einer solchen Fotoaufnahme auch nicht zwingend zustimmen.

Erlaubt sind solche Fotos immer dann, wenn Sie der Aufnahme zustimmen. Hierfür hat sich der Hörakustiker in seiner Ihnen überreichten Datenschutzerklärung auch abgesichert.

Wie gesagt: Er darf das, wenn Sie zustimmen. Sie müssen kein Foto dulden. Sie können die Löschung verlangen.

Bild: geralt / Pixabay

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 12. November 2018

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