Hörakustiker

Den Hörakustiker wechseln wegen Unzufriedenheit

den Hörakustiker wechseln - Mann springt von einem Stein zu einem anderen

Den Hörakustiker wechseln, geht das? Eine Dame ist mit der Testphase für ihre neuen Hörgeräte unzufrieden und will jetzt lieber zu einem anderen Hörakustiker gehen. Darf sie das? Was hat Sie zu befürchten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe neue Hörgeräte ausprobiert von Signa, ein Ohrstück wurde auch angefertigt. Da es das neue Hörgerät aber nur mit Akku gibt, bin ich zu einer vorher getesteten Sorte zurückgewechselt. Die Verbindung mit der App klappte auch nicht hundertprozentig. Ich musste um jede Woche Testzeitraum betteln. Jetzt meinte die Hörakustikerin: „Jetzt testen sie schon 6 Wochen, jetzt sollten Sie langsam mal kaufen.“

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Und wenn ich nach dem Preis fragte, bekam ich immer ungenaue Angaben bzw. „Sie können ja in Raten bezahlen.“

Jetzt will ich den Hörakustiker wechseln. Wenn ich jetzt woanders hingehe, habe ich dann Nachteile wegen der Zuzahlung der Krankenkasse. Die Jahre habe ich erfüllt.
Vielen Dank im Voraus.

A.St.

Sie können immer den Hörakustiker wechseln

Ja, so kann es einem (muss es aber nicht) beim Hörakustiker gehen. Ich höre sowas öfters.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Ausprobe (also die Testzeit) jederzeit abzubrechen und zu einem anderen Hörakustiker zu gehen. Sie können also den Hörakustiker wechseln. Verlangen Sie alle evtl. übergebenen Unterlagen zurück, sofern Sie welche abgegeben haben.

den Hörakustiker wechseln - Eine Hörakustikerin schaut einem Herrn mit einem Otoskop ins Ohr

Nachteile haben Sie nicht zu befürchten. Lassen Sie sich da nicht unter Druck setzen. Sie sind erst dann zu etwas verpflichtet, wenn Sie auch einen Kauf getätigt haben. Das kostenlose Ausprobieren darf nichts kosten. Evtl. müssen Sie für das Anfertigen des Ohrstücks bezahlen, wenn das vereinbart war.

Wenn Sie unzufrieden sind, gehen Sie zu einem anderen Hörakustiker. Ich gehe immer zu einem inhabergeführten Hörakustikgeschäft.

Schreiben Sie mir gerne, wie es weitergegangen ist. Lassen Sie sich nicht entmutigen, Sie können den Hörakustiker wechseln.

Wichtiger Hinweis:

Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)

Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. (Das gilt auch, wenn Sie den Hörakustiker wechseln.) Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.

Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.

Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.
Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.

Wie ein Hörgerät bekommen

Bildquellen:
  • wechsel-pixabay: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 27. Mai 2021 | Revision: 21. April 2024

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