Es hat lange gedauert, bis sich die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) auf einen neuen Vertrag zur Hörgeräteversorgung der Schwerhörigen geeinigt haben. Zwölf Monate hat das Verfahren gedauert, eine Million Euro Verfahrenskosten sind aufgelaufen und schließlich musste der Staats- und Verfassungswissenschaftler Prof. Thorsten Kingreen als Schiedsperson für eine klare Linie sorgen. Der neue Vertrag gilt ab 1. Januar 2023. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kann er wirksam werden.
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130,00 Euro/Ohr, wenn keine Folgeversorgung (alt: nichts)
Folgepauschale für das 8. Jahr WHO 2/3:
140,00 Euro/Ohr, wenn keine Folgeversorgung (alt: nichts)
Gründe für eine Folgeversorgung:
Verstärkungsleistung nicht mehr ausreichend oder
Reparatur unwirtschaftlich oder wird nicht mehr angeboten wird oder
Versorgung ist zur Erfüllung des Leistungsanspruchs aus § 33 Abs. 1 S. 1 und 5 SGB V notwendig.
Zusatztechnik:
adaptive Rückkopplungs- und Störschalunterdrückung,
adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme/Mehrmikrofontechnik (keine IdO´s)
Quelle: Sonimundus
Infobox: VdEK
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen. Er vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interessen seiner Mitgliedskassen.
Infobox: biha – Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Aufgaben der Bundesinnung der Hörakustiker sind:
die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen…
bei der Abnahme der Gesellenprüfung mitzuwirken
das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
bei der Verwaltung der Berufsschule gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
Erhöhung des Kenntnisstandes und der Wirtschaftlichkeit durch Aus- und Fortbildung
das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen
bei Streitigkeiten zu vermitteln sowie Maßnahmen zur Interessenwahrung ihrer Mitglieder durchzuführen.
Entwicklung u. Fortschreibung von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
Sicherung und Ausbau der Stellung der Hörakustiker im Handwerks- u. Gesundheitswesen u. in der Öffentlichkeit
Bildquellen
hoerakustiker-09: Department of Labor Logo United States Department of Labor
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