Es hat lange gedauert, bis sich die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) auf einen neuen Vertrag zur Hörgeräteversorgung der Schwerhörigen geeinigt haben. Zwölf Monate hat das Verfahren gedauert, eine Million Euro Verfahrenskosten sind aufgelaufen und schließlich musste der Staats- und Verfassungswissenschaftler Prof. Thorsten Kingreen als Schiedsperson für eine klare Linie sorgen. Der neue Vertrag gilt ab 1. Januar 2023. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kann er wirksam werden.
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Die neuen Bedingungen und Bestimmungen haben wir für Sie in einer Tabelle aufbereitet.
Vertragsinhalte
Vertragsbeginn: |
01.01.2023 |
Vertragsmindestlaufzeit: |
2 Jahre |
Erstversorgung WHO 2/3: |
645,00 Euro +13,56% (alt: 568,00 Euro) |
Erstversorgung WHO 4: |
734,81 Euro +3,99% (alt: 706,55 Euro) |
Reparaturpauschale WHO 2/3: |
130,00 Euro +23,75% (alt: 105,05 Euro) |
Reparaturpauschale WHO 4: |
187,00 Euro +23,62% (alt: 151,26 Euro) |
Otoplastik: |
40,00 Euro +27,75% (alt: 31,31 Euro) |
Dünnschlauch: |
11,61 Euro (neuer Festbetrag) |
Folgeversorgung WHO 2/3: |
645,00 Euro +13,56% (alt: 568,00 Euro) |
Folgeversorgung WHO 4: |
734,81 Euro +3,99% (alt: 706,55 Euro) |
Folgepauschale für das 7. Jahr WHO 2/3: |
130,00 Euro/Ohr, wenn keine Folgeversorgung (alt: nichts) |
Folgepauschale für das 8. Jahr WHO 2/3: |
140,00 Euro/Ohr, wenn keine Folgeversorgung (alt: nichts) |
Gründe für eine Folgeversorgung:
- Verstärkungsleistung nicht mehr ausreichend oder
- Reparatur unwirtschaftlich oder wird nicht mehr angeboten wird oder
- Versorgung ist zur Erfüllung des Leistungsanspruchs aus § 33 Abs. 1 S. 1 und 5 SGB V notwendig.
Zusatztechnik:
- adaptive Rückkopplungs- und Störschalunterdrückung,
- adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme/Mehrmikrofontechnik (keine IdO´s)
Quelle: Sonimundus
Infobox: VdEK
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen. Er vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interessen seiner Mitgliedskassen.
Infobox: biha – Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Aufgaben der Bundesinnung der Hörakustiker sind:
- die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
- hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen…
- bei der Abnahme der Gesellenprüfung mitzuwirken
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
- bei der Verwaltung der Berufsschule gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
- über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
- Erhöhung des Kenntnisstandes und der Wirtschaftlichkeit durch Aus- und Fortbildung
- das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen
- bei Streitigkeiten zu vermitteln sowie Maßnahmen zur Interessenwahrung ihrer Mitglieder durchzuführen.
- Entwicklung u. Fortschreibung von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
- Sicherung und Ausbau der Stellung der Hörakustiker im Handwerks- u. Gesundheitswesen u. in der Öffentlichkeit
Bildquellen:- hoerakustiker-06: Department of Labor Logo United States Department of Labor
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