Fragen an die Redaktion

Arbeitgeber will Hörgeräte bezahlen – Wem gehören die dann?

reparatur 1531832660

Ich bin 36 Jahre alt und benötige jetzt Hörgeräte. Habe eine Verordnung vom HNO.
Da ich in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig bin, hat sich mein Arbeitgeber bereit erklärt, die Kosten für die Hörgeräte zu übernehmen.
Jetzt kenne ich das von Firmenwagen, die auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Erstens bleiben die ja Eigentum der Firma. Zweitens muss ich den geldwerten Vorteil der Privatnutzung versteuern.
Wie ist das jetzt bei Hörgeräten?

Gehen Sie mit dieser Verordnung über Hörgeräte zu einem Hörakustiker.
Nachdem Sie Geräte zur Probe getragen haben, beantragen Sie über den Hörakustiker den üblichen „Zuschuss“ von der Krankenkasse.
Daraus ergibt sich dann der Betrag, der letztendlich zu bezahlen ist.

Nun können Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, welchen Teil dieser Kosten er übernimmt.
Damit hat sich der Arbeitgeber freiwillig am Kauf Ihrer Hörgeräte beteiligt und stellt Ihnen keine Hörgeräte auf Firmenkosten zur Verfügung.
Medizinische Hilfsmittel, die von der Krankenkasse ganz oder teilweise bezahlt werden, sind im Falle von Hörgeräten Ihr persönliches Eigentum.

Handelt es sich um Hörgeräte, die aus betrieblichen Gründen besondere Anforderungen erfüllen, kann eine Kostenübernahme durch Reha-Träger etc. in Frage kommen.

Werbung

Dabei kann es sich beispielsweise um Hörgeräte mit integriertem Gehörschutz handeln.

Bezüglich der steuerlichen Behandlung sind so viele Kleinigkeiten zu beachten, dass wir Ihnen raten, hier direkt mit einem Steuerberater zu sprechen.

Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, dass der Arbeitgeber Ihnen die Hörgeräte nur überlässt.
Bestehen Sie darauf, dass Sie die Hörgeräte als Ihr Eigentum bekommen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass im Falle eines Streits mit dem Arbeitgeber die Herausgabe der benötigten Hörgeräte verlangt wird.

86d945cf4eb04ca9982e7d7ddde99594

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , ,

In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Thomas von Görditz: © 9. August 2018 | Revision: 22. April 2024

Lesen Sie doch auch:





Rechtliches