Wegen Beleidigung musste sich ein Mann vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
Der Kläger, ein 65 Jahre alter Rentner aus Neuburg, sei dem Beklagten „fast auf die Stoßstange aufgefahren“, habe gehupt, die Lichthupe benutzt und ihn „demonstrativ überholt“.
Vor allem das Hupen sei für den Mann, der auf ein Hörgerät angewiesen ist, „furchtbar“ gewesen. „Wegen des schrillen Tons hab‘ ich das Hörgerät aus- und eingeschalten, hab‘ daran rumgeschraubt“, erklärte er.
Das „am Ohr rumhantieren“, könnte der andere Autofahrer also als Vogel zeigen interpretiert haben, fasste Richter Christian Veh die Aussage zusammen. „Ich hab‘ ja schon viel gehört, aber das mit dem Hörgerät ist für mich auch was Neues“, fügte er hinzu.
Staatsanwältin Carola Sciurba und der Richter waren sich schnell einig, dass das Verfahren ohne Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden kann. Am Ende der Verhandlung machten auch die beiden Beteiligten einen recht versöhnlichen Eindruck.
gekürzt. Quelle: Donaukurier
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