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6 Tipps für Rentner – Steuerlast senken

Hörgeräte teuer

In diesem Jahr müssen 48.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Steuern zahlen. Grund ist die Rentenerhöhung in Deutschland, durch die viele das steuerfreie Existenzminimum überschreiten. Dadurch sind nun insgesamt rund 4,98 Millionen Senioren steuerpflichtig. Doch nicht verzagen: So können Senioren ihre Steuerlast drücken.

Auf dem Portal wize.life geben die Experten wertvolle Hinweise, wie Rentner Steuern sparen können. Wir zitieren einmal die Punkte 3 und 4, die sich mit Hörgeräten und Behinderungen beschäftigen.

1. Sonderausgaben

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen

3. Außergewöhnliche Belastungen
Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind z. B. die Kosten für die Brille, das Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden.

Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.
Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

4. Behindertenpauschbetrag
Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro und erhöht bis 3.700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal “G“ oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15.000 km und sogar bis zu 4.500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

5. Werbungskosten

6. Günstigerprüfung für Kapitalerträge

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Bild von Robert DeLaRosa auf Pixabay

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Thomas von Görditz 22. April 2024

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