Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. So lautet ein alter Spruch. Doch was ein Paar aus dem österreichischen Klagenfurt erlebte, war nicht besonders schön.
Das Ehepaar hatte eine Pauschalreise nach Korfu gebucht.
Dort stellte es fest, dass ein Zimmer direkt über dem Müllplatz des Hotels lag. Ständiger Lärm und vor allem ein bestialischer Gestank machten weder das Öffnen der Fenster möglich, noch war an eine Benutzung des Balkons zu denken. Erst nach drei Tagen wurde der Beschwerde der Klagenfurter Folge geleistet und sie erhielten ein anderes Zimmern.
Doch auch hier war es nicht besonders gemütlich, denn ein Rohrbruch im darüber gelegenen Hotelzimmer sorgte dafür, dass Wasser ins Bad tropfte.
Aufgrund der dadurch entstehenden Luftfeuchtigkeit bewahrte der Österreicher seine beiden wertvollen Hörgeräte in der Trocknungsbox auf.
Es heißt, dass nach einer Zimmerreinigung durch das Personal dann eines der beiden Hörgeräte im Wert von ungefähr 3.000 Euro „verloren“.
Natürlich wurde der Vorfall dem Hotel sofort gemeldet und auch die Reiseleitung schaltete sich ein.
Doch das fiel nicht auf fruchtbaren Boden. Lediglich 100 Euro Schadenersatz bot man dem Klagenfurter Paar an.
Die beiden Österreicher wandten sich an den österreichischen Verbraucherschutz, den Konsumentenschutz.
Die Verbraucherschützer gingen der Sache nach. Ihr Ziel war es, anhand der umfangreichen Mängelliste eine adäquate Entschädigung, insbesondere für das Hörgerät zu erwirken.
Schließlich kam es zu einem Kompromissangebot, die der Geschädigte akzeptiere. Es blieb bei den 100 Euro als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die aber bar ausgezahlt wurden und nicht in Form eines Reisegutscheins. Darüberhinaus wurde dem Klagenfurter für das Hörgerät ein Zeitwert von 500 Euro erstattet.
Leider wissen wir nicht, wie alt die Hörgeräte waren. Deshalb kann auch schlecht beurteilt werden, ob die 500 Euro Entschädigung angemessen sind oder nicht.
Wünschenswert und sachgerecht wäre es, wenn einem Geschädigten, dem die Hörgeräte gestohlen oder kaputt gemacht wurden, immer mindestens der Kaufpreis für gute Kassenhörgeräte (in Deutschland) erstattet würden. Damit ist dann sichergestellt, dass der Schwerhörige wenigstens die Mindestversorgung sofort wieder erhalten kann, ohne dass er etwas zuzahlen muss.
In Deutschland lohnt sich auch immer, in solchen Fällen einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Ohne die Hörsysteme geht es ja nun mal nicht.
Unsere Tipps:
- Lassen Sie niemals Wertgegenstände im Hotelzimmer herumliegen!
- Schließen Sie alles im Zimmersafe ein.
- Gibt es keinen Zimmersafe: Geben Sie es an der Rezeption in den Hotelsafe.
- Auch Hörgeräte und teure Brillen sind Wertgegenstände.
- Machen Sie von allen mitgeführten Gegenständen Handyfotos!
- Melden Sie jeden Diebstahl der Hotelleitung.
- Verständigen Sie die Reiseleitung und den Reiseveranstalter.
- Scheuen Sie sich nicht mit einer Anzeige bei der Polizei zu drohen.
- Lassen Sie sich den Diebstahl von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.
Bild: davidlee770924 / Pixabay
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