Unser Gesundheitssystem sieht Zuzahlungen vor. Beispielsweise müssen Sie 10 Euro Zuzahlung pro Krankenhaustag leisten. 10 Euro müssen Sie auch als Zuzahlung für ein Hörgerät bezahlen.
Sie wissen ja sicherlich, dass es Hörgeräte gibt, die Ihnen kostenlos abgegeben werden. Dank aus Patientensicht guter Verträge der Krankenkassen sind Hörakustiker verpflichtet, jedem neuen Hörgeräteträger mindestens ein Hörgerät zu zeigen und zum Test mitzugeben, für das der Kunde keine Zahlung leisten muss.
Dieses Hörgerät bekommt er als Sachleistung von der Krankenkasse. Will der Kunde mehr Komfort oder eine andere Bauform, so kann er sich aus freien Stücken für ein teureres Hörgerät entscheiden.
Die anfallenden Mehrkosten, die über den Preis der zuzahlungsfreien Geräte hinausgehen, muss der Kunde dann selbst tragen. Mehr noch: Auch bei später anfallenden Reparaturen wird der Kunde zur Kasse gebeten. Bei den Kassenhörgeräten sind die Reparaturen und die Wartung für sechs Jahre im Voraus von der Krankenkasse bezahlt. Das ist auch bei zuzahlungspflichtigen Geräten so. Nur sind hier die Reparaturen -so behaupten Hörakustiker und Hersteller- teurer. Und deshalb müssen Sie als Kunde das über die Reparaturkosten eines Kassenhörgerätes Hinausgehende ebenfalls bezahlen.
Das ist die Zuzahlung für Hörgeräte
Für jedes Hörgerät müssen Sie als gesetzlich Versicherte(r) 10 Euro Zuzahlung leisten.
10 Euro.
Nicht 5 Euro und auch nicht 20 Euro.
Es liegen uns aber mehrere Berichte von Hörakustiker-Kunden vor, nach denen einige wenige Hörakustiker generell 20 Euro verlangen, auch wenn nur ein Ohr versorgt wurde.
Das ist aber nicht korrekt.
Fall 1: Freiwilliger Zukauf bei einohriger Versorgung
In einem Fall hat der Kunde für das rechte Ohr ein Hörgerät vom HNO-Arzt verordnet bekommen. Das linke Ohr ist noch nicht schwerhörig genug. Es handelt sich um einen Grenzfall.
Aus freien Stücken kaufte er trotzdem auch für das linke Ohr ein Hörgerät. Er konnte einfach mit zwei Hörgeräten deutlich besser hören.
Der Akustiker schrieb ihm 20 Euro Zuzahlung mit auf die Rechnung. „Sie haben 2 Hörgeräte, also muss auch diese Zuzahlung zweimal bezahlt werden.“
Das ist nicht richtig.
Die Zuzahlung fällt grundsätzlich nur für Geräte an, die von einem Kostenträger, hier die Krankenkasse, bezahlt oder mitbezahlt wurden.
Hörgeräte, die sich jemand aus eigener Tasche freiwillig kauft, haben keine Zuzahlungspflicht.
Fall 2: Selbst bezahlte Hörgeräte
Ein Unternehmer hat weder Zeit noch Lust die Prozedur mit doppeltem Hörtest, mit Warterei beim HNO-Arzt und Theater mit irgendwelchen Kassen durchzumachen. Geld spielt für Ihn keine Rolle.
Er geht in einen Hörakustiker-Betrieb und lässt sich nach ausführlicher, individueller Beratung zwei Hörgeräte von Widex anpassen. Hierfür berechnet der Hörakustiker einen, aus unserer Sicht, exorbitanten Betrag. Zusätzlich verlangt er aber auch noch 20 Euro Zuzahlung, das sei Gesetz.
Auch das ist nicht korrekt.
Wer seine Hörsysteme ohne Leistung einer Kasse selbst bezahlt, muss keine Zuzahlung leisten, weder für ein Ohr, noch für zwei Ohren.
Fall 3: Einseitige Versorgung
Dieser Fall ähnelt dem ersten Fall, soll aber der Vollständigkeit halber unbedingt erwähnt werden. Er kommt besonders häufig vor.
Ein Kunde benötigt nur ein Hörgerät. Auch hier darf nur eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Euro verlangt werden.
Warum wird mehr verlangt?
Nun gut, Fehler passieren überall. Nehmen wir an, dass manchmal bei der Rechnungserstellung der falsche Knopf gedrückt wurde.
Aber ansonsten muss man leider sagen, dass das eine freche Masche ist. Hier sollen dem Kunden einfach nochmal 10 Euro extra aus der Tasche gezogen werden.
Glücklicherweise wissen wir, dass das nur bei ganz wenigen Hörakustikern vorkommt. Das liegt im Promillebereich.
Nicht einfach bezahlen!
Trotzdem gilt: Augen auf! Auch wenn es sich angesichts der hohen Hörgerätepreise um einen Minimalbetrag handelt, sollte man das aus Bequemlichkeit, oder um keinen Ärger zu haben, nicht einfach blind bezahlen. Fragen Sie nach, weshalb hier die doppelte Zuzahlung verlangt wird. Sie werden sehen, in den allermeisten Fällen wir die Rechnung anstandslos korrigiert.
Bild: Pixabay
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