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Kostenerstattung Hörgerät – Erstattung Krankenkasse

Kostenerstattung Hörgerät

Kostenerstattung Hörgerät - Was zahlt die Krankenkasse?

Kostenerstattung Hörgeräte? Erstattung Krankenkasse?

Hörgeräte sind teuer. Hörgeräte sind unbezahlbar. Ein Hörgerät kostet soviel wie ein gebrauchtes Auto.

Die Liste der Irrtümer über die Kostenerstattung für Hörgerät ist lang.
Aber kein Irrtum ist so falsch, wie die Aussage, dass eine Hörgeräteversorgung teuer sein muss.

Wer trägt die Kosten für mein Hörgerät?

Nachdem bei Ihnen eine Hörbeeinträchtigung diagnostiziert wurde, erhalten Sie vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät.
Mit dieser können Sie zu jedem Hörakustiker gehen, der Ihnen beliebt.
Dort wird man Ihnen eine Auswahl aus den weit über 2.000 verschiedenen in Deutschland verfügbaren Hörgeräten vorlegen.
Die Auswahl ist schwer und die allermeisten dieser Geräte sind komfortabel bis luxuriös ausgestattet und kosten dementsprechend viel Geld.

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Für Sie als gesetzlich Versicherten bedeutet das aber, dass Sie Anspruch auf ein zuzahlungsfreies und damit für Sie kostenloses Hörgerät haben.1
Seit 2013 sind die Beträge angehoben worden, sodass Sie einen deutlich höheren Festbetrag von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Grob gesagt, beträgt der Festbetrag rund 750,- Euro (für das erste HG, bei beidohriger Versorgung gibt es für das zweite HG 20% weniger).2

Kostenerstattung Hörgerät: Was ist ein Festbetrag?

Hörgeräte gehören zu den medizinischen Hilfsmitteln, die auf der Grundlage von Verträgen mit den Krankenkassen abgegeben werden dürfen. Deshalb gibt es auch keine Hörgeräte in anderen Geschäften zu kaufen. Wenn Sie etwas derartiges dort sehen, handelt es sich nur um sogenannte Hörverstärker, die nur laut machen können, aber nicht zum besseren Verstehen beitragen.

Für den Festbetrag bei der Kostenerstattung Hörgerät bedeutet das, dass für Hilfsmittel von der Kasse ein Höchstbetrag bezahlt wird. Festbeträge sind keine Fixpreise. Die tatsächliche Erstattung variiert je nach Vertrag der einzelnen Krankenkasse.

Kostenerstattung Hörgerät

Hörgerät: Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Was kostet mein Hörgerät?

Merksatz: Die Hörgeräteversorgung ist eine Sachleistung. Das bedeutet, dass der Hörgeräteakustiker seine Lieferung und Leistung direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher. Wurde Ihnen von Ihrem Ohren-Arzt ein Hörgerät verordnet, haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung.

Dabei verfügen auch die zuzahlungsfreien Geräte, die für schwerhörige Versicherte – ausgenommen für an Taubheit grenzend Schwerhörige – abgegeben werden, bereits über folgende Funktionsmerkmale:

  1. Digitaltechnik
  2. Mehrkanaligkeit (mindestens vier Kanäle)
  3. Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  4. Mindestens drei Hörprogramme – Verstärkungsleistung < 75 dB

Damit ist sichergestellt, dass Sie ein oder zwei Hörgeräte erhalten, die keinen Pfennig Zuzahlung kosten.

Den Formularkram bei der Kostenerstattung für ein Hörgerät erledigt der Hörgeräteakustiker

Das Schöne: Sie geben die Verordnung für die Hörgeräte beim Akustiker ab und der kümmert sich um den Rest.
Sie müssen nicht zur Krankenkasse, keine Fahrerei und keine Warterei.

Kostenerstattung Hörgerät

Kostenerstattung Hörgerät: Wer mehr möchte, zahlt auch mehr

Es gibt natürlich auch weitere Ausstattungsmerkmale wie Hörkomfort, Design, Tragekomfort, Gerätegröße, Funkanbindung und ähnliches. Solche zusätzlichen Ausstattungsmerkmale kosten extra.
Wenn Sie sich ein Hörgerät aussuchen, das mehr kostet, als der Festbetrag der Krankenkasse, müssen Sie die Differenz direkt an den Hörgeräteakustiker bezahlen.

Kasse zahlt nicht nur das Gerät

Ihre zuzahlungsfreie Versorgung mit Hörgeräten umfasst zahlreiche Leistungen des Hörakustikers. Dazu gehört natürlich die Kaufberatung und die individuelle Anpassung.
Aber Sie haben als Hörgeräteträger während der durchschnittlich sechsjährigen Tragedauer der Geräte Anspruch auf eine umfassende Nachbetreuung durch den Hörakustiker.

1 Derzeit ist in Deutschland eine Zuzahlung von 10 Euro je Hörgerät zu zahlen.
2 Seit 2013 liegt der Festbetrag für ein Hörgerät bei 733,59 EUR (beziehungsweise bei 786,86 Euro für an Taubheit grenzende Schwerhörige).

Lesen Sie doch freundlicherweise auch den folgenden Artikel über die Kassenhörgeräte, die von der Kasse voll übernommen werden.

https://hoergeraete-info.net/kassenhoergeraete-das-steht-ihnen-von-der-krankenkasse-zu-hoergeraet/
Kostenerstattung Hörgerät: Lesen Sie bitte auch:

Kostenträger DAK
Superman – Hörgeräte
4 wichtige Tipps für Ihre Ohren – Silvester
Tolle Erfahrungen mit dem Hörakustiker
Hörgeräte Akkus unterschiedlich schnell leer
Hörgeräte über Weihnachten kostenlos ausleihen
Hörgerät – Wie lange dauert das Einschalten?
Das Hörgerät von Bose kommt 2020
Beidohrig streamen mit Phonak Marvel?
Die GKV (Wikipedia)

Bildquellen:

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